Neue S3-Leitlinie schließt Versorgungslücke bei Adipositas im Jugendalter

Beim Übergang in die Erwachsenenmedizin entsteht häufig eine Versorgungslücke. (Foto: © New Africa – stock.adobe.com)

Die Transition von der Pädiatrie zur Erwachsenenmedizin stellt eine sensible Phase dar, die bei Jugendlichen, die an chronischen Erkrankungen leiden, mit einem erhöhten Risiko für den Abbruch der kontinuierlichen medizinischen Betreuung einhergeht. Eine neue S3-Leitlinie adressiert dieses Problem nun in der Adipositasversorgung.

Fast jedes fünfte Kind in Deutschland hat Übergewicht, 5,4 Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Alter bis 17 Jahre leiden sogar an Adipositas. Bisher adressierte keine der existierenden Leitlinien die Besonderheiten des Jugendalters und die Übergangsphase von der Versorgung durch die Kinder- und Jugendmedizin in die Erwachsenenmedizin.

Unter der Konsortialführung der Charité – Universitätsmedizin Berlin sowie unter Beteiligung der Medizinischen Hochschule Hannover und der Universität Freiburg wurde im Projekt TransitADI erstmals eine spezifische S3-Leitlinie für die Transition von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (11–25 Jahre) entwickelt. Ziel ist es, die Versorgung dieser vulnerablen Gruppe, die häufig unter Stigmatisierung und Diskriminierung leidet, zu standardisieren und zu koordinieren.

Die enthaltenen Empfehlungen gelten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Adipositas
sowie solche mit Übergewicht plus bereits bestehenden Begleiterkrankungen. Die Definition
von Übergewicht und Adipositas stützt sich dabei auf die jeweils aktuellen Leitlinien zur
Prävention und Behandlung von Adipositas.

Die Leitlinie umfasst 15 Empfehlungen zur Diagnostik und Therapie – davon acht evidenzbasierte und sieben konsensbasierte. Sie setzt auf eine strukturierte, multiprofessionelle Betreuung, die neben der medizinischen Versorgung auch Ernährungs- und Bewegungstherapie sowie psychologische Unterstützung vorsieht.

Der Innovationsausschuss übermittelt die neue S3-Leitlinie nun an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit der Bitte, sie im Leitlinienregister zu veröffentlichen.