Kassen für Bedenkzeit bei Selbstzahlerleistungen17. Juni 2026 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bleiben umstritten. Symbolbild: Zerbor – stock.adobe.com Für manche Untersuchungen müssen gesetzlich Versicherte in Praxen extra bezahlen. Die Krankenkassen fordern für Patientinnen und Patienten weniger Druck beim Überlegen, ob sie das überhaupt wollen. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern eine Stärkung der Patientenrechte bei häufig angebotenen Selbstzahlerleistungen in Arztpraxen. Nötig seien hinreichende Aufklärung und auch eine Bedenkzeit, sagte das Vorstandsmitglied des Kassen-Spitzenverbands, Martin Krasney, im brandenburgischen Kremmen. Patientinnen und Patienten sollten zunächst nach Hause gehen und sich informieren können, ehe sie sich entscheiden. Der Kassen-Verband schlägt vor, dass zwischen Angebot und Annahme eine Einwilligungsfrist von mindestens 24 Stunden vorgeschrieben werden sollte. Was für Haustürgeschäfte gelte, müsse auch für die Gesundheit gelten, zumal es nach einem Eingriff keine Widerrufsmöglichkeit gebe. Problematisch sei, dass bei einem Nein teils Nachteile bei der Behandlung oder für das Vertrauensverhältnis zur Ärztin oder zum Arzt befürchtet werden. Milliardenmarkt für Praxen Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) sind Angebote, die nicht zum Katalog der Leistungen auf Kassenkosten gehören – etwa Ultraschall-Untersuchungen der Eierstöcke, das Messen des Augen-Innendrucks oder die Bestimmung des Prostataspezifischen Antigens (PSA) im Blutserum. Patienten müssen dafür dann in der Praxis selbst zahlen. Jährlich würden dafür mindestens 2,4 Milliarden Euro ausgegeben, erläuterte der Verband mit Verweis auf Daten aus einer Versichertenbefragung und einer darauf aufbauenden Hochrechnung. Krasney wies auf Experteneinschätzungen des Medizinischen Dienstes hin, der in einem „Igel-Monitor“ inzwischen 70 Leistungen bewertet hat. Davon seien bei 64 Leistungen ein unklarer Nutzen oder tendenziell eher negative Effekte festgestellt worden. Kassen-Leistungen hätten generell „das Prädikat, dass sie qualitätsgecheckt sind“. Darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken. Nach einer positiven Bewertung sei zum Beispiel eine zunächst als „Igel“ angebotene Stoßwellentherapie bei einem Fersensporn in den Katalog hineingekommen. (ms/BIERMANN mit dpa) Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Sparpaket soll noch größer werden Apothekenreform passiert Bundesrat
Mehr erfahren zu: "Experten fordern strukturierte Weiterbildung für Kinderurologie" Experten fordern strukturierte Weiterbildung für Kinderurologie Was ist zu tun, damit Erkrankungen der Harnwege im Kindes- und Jugendalter optimal behandelt und im Erwachsenenalter weiter betreut werden können? Sicherlich kein Gegeneinander von Kinderurologie, Kinderchirurgie und konservativer Pädiatrie, […]
Mehr erfahren zu: "Paul Ehrlich-Preis für Erkenntnisse zu Autoimmunerkrankungen" Paul Ehrlich-Preis für Erkenntnisse zu Autoimmunerkrankungen Der australische Immunologe Prof. Christopher Goodnow erhält den Paul Ehrlich- und Ludwig Darmstaedter-Preis 2027.
Mehr erfahren zu: "Abgeordnetengruppe gegen große Umstellung bei Organspenden" Abgeordnetengruppe gegen große Umstellung bei Organspenden Wie können mehr lebensrettende Spenderorgane wie Nieren und Lebern organisiert werden? Im Parlament liegen jetzt zwei gegensätzliche Initiativen dazu vor – es geht auch um schwierige ethische Aspekte.