KBV: „Praxen sind kein digitales Experimentierfeld“30. Juli 2021 KBV-VorstandsvorsitzendeAndreas Gassen (li.) und KBV-Vize Stephan Hofmeister. (Foto: © Lopata/axentis.de) Die ersten Anwendungen für die Telematikinfrastruktur wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das elektronische Rezept stehen in den Startlöchern. Allerdings fehlt es in so mancher Praxis noch an vielem, worauf die Ärzte selbst keinen Einfluss haben, etwa die Auslieferung und Installation der notwendige Soft- und Hardware, berichtet die KBV. „Wir können die Sorgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte absolut nachvollziehen und verstehen deren Verärgerung“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auch im Namen seiner beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel. „Es geht uns nicht um Schuldzuweisungen, aber die politisch gesetzte Fristsetzung ist ein Problem“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Hofmeister. „Wir haben stets davor gewarnt, dass die vom Gesetzgeber aufgestellten zeitlichen Umsetzungsvorgaben zu knapp ausgefallen sind“, sagte Kriedel. Als Beispiel nannte Kriedel die eAU, die zum 1. Oktober verpflichtend eingeführt werden soll. „Was uns Sorge bereitet, ist die Frage, ob die technischen Lösungen zum Start im Oktober schon ausgereift sein werden. Wir haben als KBV in der gematik erfolgreich den Antrag gestellt, vorher einen entsprechenden Feldtest durchzuführen. Dieser hat sich allerdings verzögert und soll nun in der zweiten Augusthälfte starten. Wenn man den Test ernst nimmt, dann müsste er im Grunde länger dauern, vor allem die Option eröffnen, bei gegebenenfalls auftretenden Fehlern und Problemen in den Praxen noch Anpassungen – etwa an den PVS-Systemen – durchführen zu können. Unter dem jetzigen Zeitstress ist dies allerdings schlechterdings nicht möglich. Das kritisieren wir“, führte er aus. „Die Praxen sind kein Versuchslabor für die digitalen Wunschvorstellungen der Politik. Es darf dabei außerdem nicht vergessen werden, dass es nicht nur um enge Fristen, sondern auch um Kosten geht, mit denen sich die Praxen in nicht unerheblichem Maß konfrontiert sehen“, stellte Gassen klar. „Wenn es Mängel geben sollte, die die praktische Umsetzung in den Praxen massiv behindern und worauf diese keinen Einfluss haben, muss klar sein, dass es keine Sanktionen für die Kolleginnen und Kollegen geben darf“, erklärte Hofmeister.
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