Kein Lieferengpass, sondern erhöhte Nachfrage20. Dezember 2022 Das BfArM sieht keine Lieferengpässe für Kinderarzneimittel wie Fiebersaft. (Foto: © Anke Thomass – stock.adobe.com) Ursache für die Engpässe bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln für Kinder sind dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zufolge keine Lieferengpässe, sondern eine erhöhte Nachfrage nach den Produkten und die Bevorratung in Apotheken. Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat über weitere Maßnahmen zur Abmilderung der Engpässe bei Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Arzneimitteln für Kinder (Suppositorien und Säfte) beraten. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich danach kein Hinweis auf einen Lieferabriss, da kontinuierlich Arzneimittel in den Markt gebracht werden. Vielmehr verursacht die aktuell erhöhte Atemwegsinfektionsrate bei Kindern einen Mehrbedarf dieser Produkte, der nicht vollständig kompensiert werden kann. Außerdem führten im Sommer Einkäufe von Apotheken zur Bevorratung zu einer reduzierten Verfügbarkeit der Produkte und zu regionaler Ungleichverteilung. Der Beirat gibt daher folgende Empfehlungen zur Abmilderung der Engpässe: Von einer Bevorratung, die über das Maß eines wöchentlichen Bedarfs hinausgeht, wird dringend abgeraten. Dieser Appell richtet sich insbesondere an öffentliche Apotheken und Großhandlungen. Die Abgabe von Tabletten sollte unter Berücksichtigung des Alters des Kindes und der Verfügbarkeit der Darreichungsform geprüft werden. Teilbare Tabletten mit Paracetamol sind für Kinder ab vier Jahren, mit Ibuprofen ab sechs Jahren verfügbar. Saft sollte an Kinder und Jugendliche ab neun Jahren nur dann auf Rezept abgegeben werden, wenn die Einnahme von Tabletten nicht möglich ist. Die Empfehlungen des Beirats vom August 2022 sind weiterhin aktuell und befürworten unter anderem die Herstellung von Rezepturen bzw. Defekturen für diese Arzneimittel. Dies ist gestützt durch die dringende Empfehlung des GKV Spitzenverbands an seine Mitglieder, die dadurch höheren Kosten zu erstatten. Weiterhin sollen die entsprechenden Verschreibungen auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Praxen gesondert berücksichtigt werden. Bayern sieht Bund in der Pflicht Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wünscht sich angesichts des Medikamentenmangels gelockerte Vorgaben für die Herstellung von Medizin durch Apotheken. “Wir dürfen nichts unversucht lassen, um die Versorgung mit wichtigen Medikamenten wie Fiebersäften für Kinder kurzfristig und unbürokratisch über die Weihnachtstage zu stabilisieren”, teilte er in München mit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) solle deshalb die gesetzlichen Hürden senken, damit Apotheken selbst Fiebersäfte auf Vorrat ohne Nachweis häufiger ärztlicher Verschreibungen herstellen könnten, forderte der Minister. Dafür müsse das Arzneimittelgesetz geändert werden. Apotheker könnten so pro Tag bis zu 100 Packungen Fiebersaft auf Vorrat herstellen, sagte Holetschek. Als weitere Maßnahme schlug er vor, wenn nötig die Bundeswehr für die Lieferung und Beschaffung von Arzneimitteln zur Unterstützung zu holen. Zudem solle Lauterbach prüfen, ob der Bund einen Versorgungsmangel feststellen müsse. Das klinge zwar sehr bürokratisch, sagte Holetschek. “Aber die offizielle Feststellung würde Bund und Ländern größeren Handlungsspielraum geben, auf die aktuelle Situation zu reagieren.” So könnten etwa auch Arzneimittel, die nicht im Bundesgebiet zugelassen oder registriert seien, befristet in den Verkehr gebracht werden. Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat diese Woche Eckpunkte für einen Gesetzentwurf angekündigt.
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