„Kinderschutz in der Medizin verankern!“8. Dezember 2021 Foto: ©bramgino – stock.adobe.com Mit einem Impulspapier fordern die Kinderärzte in Deutschland den Bundestag auf, den Kinderschutz dauerhaft im Gesundheitssystem zu verankern. Vernachlässigt, unterernährt, misshandelt – allein 2019 haben die Jugendämter in Deutschland rund 55.500 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hierbei lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Anzeichen für eine Vernachlässigung bei rund 60 Prozent, wie aus dem Kinder- und Jugendhilfereport 2021 hervorgeht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) eine bessere Einbindung von Praxen und Kliniken in den Kinderschutz. „Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellt und das Kind aus der Familie nimmt, ist es eigentlich schon zu spät. Das Kind ist durch die Erfahrungen in seiner Familie traumatisiert. Dazu kommt die Traumatisierung durch die Inobhutnahme. Wir brauchen daher ein Frühwarnsystem und ein verbessertes Hilfssystem für gefährdete Kinder und Jugendliche, das Risiken für Kinder rechtzeitig und genau erfasst und verhindert. Denn Gewalt, Unterernährung und Verwahrlosung kommen weder aus dem Nichts, noch verschwinden sie von selbst. Sie sind immer Ergebnis einer unheilvollen Entwicklung in der Familie, die oft schon vor der Geburt des Kindes beginnt und sich danach verstetigt oder sogar noch steigert. Das derzeitige System reicht nicht aus, um sie zu verhindern“, sagte BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach. In einem Impulspapier fordern die Kinderärzte daher von der Politik: Auch im Gesundheitssystem Verantwortung übernehmen Dunkelziffer verringern Einheitliche Versorgungsstrukturen etablieren Spezielle Angebote für Gesundheitseinrichtungen schaffen Verlässliche Netzwerkarbeit ermöglichen Sozialräumliche Versorgungsmodelle einbeziehen GKV-Regelfinanzierungsmodelle umsetzen Nicht detektierte oder nicht durch die Hilfesysteme aufgefangene Kinderschutzfälle zögen weitreichende Folgen nach sich, die nicht nur das Kind in seiner individuellen Entwicklung beeinträchtigen, sondern auch gesellschaftliche Folgekosten verursachten, geben die Verbände zu bedenken.
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