Klage gegen das BVA – KVen sehen Gestaltungsfreiheit in der ambulanten Versorgung bedroht14. Januar 2019 Dr. Gerhard Nordmann, Vorsitzender der KVWL. Foto: KVWL Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhebt Klage gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) und schließt sich damit den anderen Kassenärztlichen Vereinigungen an. Die KVWL erklärt, das BVA habe in einem Rundschreiben an die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen September verkündet, dass es künftig eine restriktive Auffassung der regionalen Verhandlungskompetenz im Rahmen der Honorarvereinbarungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen anstrebe. „Die KVWL wendet sich mit aller Entschiedenheit gegen dieses Vorhaben“, erklärte Augenarzt Dr. Gerhard Nordmann, 1. Vorsitzender der KVWL. Diese vom BVA verlangte strikte Beachtung der Vorgaben des § 87 a SGB V sowie die ebenfalls geforderte kleinteilige Begründung jeglicher Vereinbarungen, die im Zuge der Verhandlungen zur Gesamtvergütung geschlossen werden, konterkariere in hohem Maße die regionalen Verhandlungsspielräume, welche die KVWL und die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren in gegenseitigem Einverständnis genutzt hätten, um innovative Versorgungsmodelle umsetzen zu können sowie die ambulante ärztliche Versorgung durch individuelle Lösungen zu verbessern und zu sichern. „Diese von uns sehr ernst genommene Gestaltungskompetenz in der ambulanten Versorgung möchten wir auch weiterhin – gemeinsam mit unseren Vertragspartnern – wahrnehmen können”, begründet Nordmann die Klage. Es könne nicht sein, “dass eine Bundesbehörde die Kassenärztlichen Vereinigungen als Teil der ärztlichen Selbstverwaltung offensichtlich daran hindern möchte, sich weiterhin für eine innovative und zukunftsfähige ärztliche Versorgung einzusetzen.“ Quelle: KVWL
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