Koalition erzielt Einigung bei Zuckersteuer14. Oktober 2026 Bild: Mariia/stock.adobe.com Union und SPD wollen eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke einführen. Um die Details wurde lange gerungen. Jetzt gibt es eine Einigung: Geplant ist offenbar ein Zwei-Stufen-Modell, das ab 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Die schwarz-rote Koalition hat ihren Streit über die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke beigelegt. „Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckergetränkesteuer geeinigt“, verlautete am Abend aus dem Bundesfinanzministerium. Die Vorlage soll den Angaben zufolge am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Zuckersteuer im Zwei-Stufen-Modell Der Kompromiss sieht laut RND eine zweistufige Steuer und Ausnahmen für kleinere Hersteller vor. Wie aus der Formulierungshilfe hervorgeht, die auch der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, soll ab dem 1. Juli 2027 ein Steuersatz von 26 Cent auf gesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5 Gramm pro 100 Milliliter erhoben werden. Bei einem Zuckergehalt von 8 Gramm pro 100 Milliliter soll der Satz 32 Cent betragen. Mit der Zuckersteuer will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren, sondern auch Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt zu senken und ihre Produkte gesünder zu machen. Das Kanzleramt hatte seine Pläne jedoch Anfang des Monats vorerst gestoppt (wir berichteten). In Regierungskreisen hieß es, sein Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig. Nach der jetzigen Einigung geht die Bundesregierung davon aus, dass die Steuer dem Bund 2027 rund 690 Millionen Euro einbringen wird, im Jahr 2028 dann 925 Millionen Euro. Laut RND soll die Steuer nicht für Hersteller gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren. Fokus sollte auf Prävention liegen „Entscheidend ist, dass die Zuckersteuer präventiv wirkt. Sie muss Anreize für weniger Zucker in Getränken setzen und die nachteiligen gesundheitlichen Auswirkungen von zu viel Zuckerkonsum abmildern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), in einer Pressemitteilung. Die Einnahmen aus der Zuckersteuer sollten deshalb – wie von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen – dem Gesundheitsfonds zugeführt werden. „Eine Zuckersteuer sollte gesundheitspolitischen Zielen dienen und keinesfalls zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.“ Gegen die Steuer gab es bis zuletzt erhebliche Widerstände. Vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einemBrief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dagegen ausgesprochen. Eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und belaste den Kauf bestimmter Lebensmittel unnötigerweise zusätzlich, kritisieren die Ressortchefs in dem Schreiben. (mkl/dpa)
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