Komplexbehandlung nach Schlaganfall: Fachgesellschaften widersprechen Sozialgerichtsurteil

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Einem kürzlich ergangenen Urteil zufolge ist bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten (NIH Score 5-15) eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden nicht erforderlich. Dem widersprechen die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Das Urteil eines Sozialgerichts, wonach bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten (NIH Score 5-15) eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden nicht erforderlich ist, habe bei Stroke-Unit-Betreibern zu erheblicher Verunsicherung geführt, erklärten die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und widersprachen dem Richterspruch in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Das Gericht hatte sich auf eine Stellungnahme der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) aus dem Jahr 2008 bezogen, in der zur Frage der Dauer des multimodalen Monitorings unter anderem feststellt worden war, dass der Prozentsatz der Patienten, die ein Monitoring über 72 Stunden benötigen, sehr stark vom Schweregrad des Schlaganfalls zu Beginn der Behandlung (z.B. gemessen mit Hilfe der NIH-Stroke Scale) bestimmt wird. Das Gericht wies weiter darauf hin, dass eine aktuelle Stellungnahme zu diesem Problem von den Fachgesellschaften nicht vorliege.

In ihrer aktuellen Stellungnahme betonen die Fachgesellschaften nun, dass die Dauer des Aufenthalts auf der Stroke Unit und die entsprechende Abrechnung sich keinesfalls nur nach dem Schweregrad des Schlaganfalls richten darf. Der Schweregrad des Schlaganfalls allein lasse keine Aussage zum Rezidivrisiko zu, betonten die Experten. Insofern müsse der oben angeführten Stellungnahme widersprochen werden.

Auch beim leichten Schlaganfall und einer transitorisch ischämischen Attacke könnten Konstellationen vorliegen, die einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden rechtfertigen bzw. unbedingt erforderlich machen, heißt es von Seiten der DSG und DGN. Das Rezidivrisiko hänge von einer Reihe von Faktoren ab, wie sie beispielsweise im ABCD-Score zusammengefasst seien. Hier seien das Alter der Patienten, der Blutdruck, die klinische Manifestation und die Dauer der Symptomatik die relevanten Prädiktoren für ein frühes Rezidiv.

In einer kürzlich erschienenen Publikation (Akt. Neurol 2017;44:15–18), die ausdrücklich die Auffassung der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) widergebe, sei daher versucht worden, Kriterien für einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zu definieren.

“Gerade bei einem moderaten ebenso wie bei einem leichten Schlaganfall oder einer transitorisch ischämischen Attacke gibt es für den Patienten oft viel zu verlieren. Ein vorliegendes Risiko bezüglich eines Rezidivschlaganfalls mit bleibenden Folgen, einer Symptomverschlechterung oder anderen Komplikationen kann somit durchaus eine Liegedauer von mehr als 72 Stunden rechtfertigen beziehungsweise notwendig machen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Patienten mit unterschiedlichem Schweregrad des neurologischen Defizits neben der Überwachung auch von der intensiven multimodalen Therapie von mehr als 72 Stunden auf der Stroke Unit profitieren”, erklärten die beiden Fachgesellschaften. In jedem Fall sollte die Notwendigkeit einer längeren Liegedauer begründet und dokumentiert werden.