Komplexbehandlung nach Schlaganfall: Fachgesellschaften widersprechen Sozialgerichtsurteil27. Juni 2017 Foto: © sudok1 – fotolia.com Einem kürzlich ergangenen Urteil zufolge ist bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten (NIH Score 5-15) eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden nicht erforderlich. Dem widersprechen die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Urteil eines Sozialgerichts, wonach bei einem moderaten Schlaganfall ohne weitere Besonderheiten (NIH Score 5-15) eine neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls über 72 Stunden nicht erforderlich ist, habe bei Stroke-Unit-Betreibern zu erheblicher Verunsicherung geführt, erklärten die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und widersprachen dem Richterspruch in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Gericht hatte sich auf eine Stellungnahme der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) aus dem Jahr 2008 bezogen, in der zur Frage der Dauer des multimodalen Monitorings unter anderem feststellt worden war, dass der Prozentsatz der Patienten, die ein Monitoring über 72 Stunden benötigen, sehr stark vom Schweregrad des Schlaganfalls zu Beginn der Behandlung (z.B. gemessen mit Hilfe der NIH-Stroke Scale) bestimmt wird. Das Gericht wies weiter darauf hin, dass eine aktuelle Stellungnahme zu diesem Problem von den Fachgesellschaften nicht vorliege. In ihrer aktuellen Stellungnahme betonen die Fachgesellschaften nun, dass die Dauer des Aufenthalts auf der Stroke Unit und die entsprechende Abrechnung sich keinesfalls nur nach dem Schweregrad des Schlaganfalls richten darf. Der Schweregrad des Schlaganfalls allein lasse keine Aussage zum Rezidivrisiko zu, betonten die Experten. Insofern müsse der oben angeführten Stellungnahme widersprochen werden. Auch beim leichten Schlaganfall und einer transitorisch ischämischen Attacke könnten Konstellationen vorliegen, die einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden rechtfertigen bzw. unbedingt erforderlich machen, heißt es von Seiten der DSG und DGN. Das Rezidivrisiko hänge von einer Reihe von Faktoren ab, wie sie beispielsweise im ABCD-Score zusammengefasst seien. Hier seien das Alter der Patienten, der Blutdruck, die klinische Manifestation und die Dauer der Symptomatik die relevanten Prädiktoren für ein frühes Rezidiv. In einer kürzlich erschienenen Publikation (Akt. Neurol 2017;44:15–18), die ausdrücklich die Auffassung der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) widergebe, sei daher versucht worden, Kriterien für einen Aufenthalt von mehr als 72 Stunden zu definieren. “Gerade bei einem moderaten ebenso wie bei einem leichten Schlaganfall oder einer transitorisch ischämischen Attacke gibt es für den Patienten oft viel zu verlieren. Ein vorliegendes Risiko bezüglich eines Rezidivschlaganfalls mit bleibenden Folgen, einer Symptomverschlechterung oder anderen Komplikationen kann somit durchaus eine Liegedauer von mehr als 72 Stunden rechtfertigen beziehungsweise notwendig machen. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Patienten mit unterschiedlichem Schweregrad des neurologischen Defizits neben der Überwachung auch von der intensiven multimodalen Therapie von mehr als 72 Stunden auf der Stroke Unit profitieren”, erklärten die beiden Fachgesellschaften. In jedem Fall sollte die Notwendigkeit einer längeren Liegedauer begründet und dokumentiert werden. Weitere Informationen: Grond M und O Busse: Akt Neurol 2017;44(01):15-18. Quellen: Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG), Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
Mehr erfahren zu: "Primärversorgung in der Apotheke? – Eine „abwegige Idee“" Primärversorgung in der Apotheke? – Eine „abwegige Idee“ Während die Apotheker zugunsten einer „schnelleren und effizienteren Versorgung“ Kompetenzen in der Primärversorgung für sich geltend machen, erteilen Ärzteverbände der „Primärversorgung light“ in der Apotheke eine „klare Absage“.
Mehr erfahren zu: "Östrogenverlust nach der Menopause könnte Alzheimer-Risiko erhöhen" Östrogenverlust nach der Menopause könnte Alzheimer-Risiko erhöhen Der Verlust der hirneigenen Östrogenproduktion nach der Menopause könnte laut einer neuen US-amerikanischen Studie zu Veränderungen der extrazellulären Matrix im Gehirn beitragen und damit erklären, warum Frauen häufiger an Alzheimer […]
Mehr erfahren zu: "Neuer Wirkstoff könnte die Entwicklung von Alzheimer bremsen" Neuer Wirkstoff könnte die Entwicklung von Alzheimer bremsen Forschende der ETH Zürich (Schweiz) haben untersucht, wie ein Enzym Zellstress auslöst und in einem selbstverstärkenden Prozess das Fortschreiten von Alzheimer begünstigt. Ein von ihnen entwickelter Wirkstoff kann diesen Teufelskreis […]