Krankenhausreform: Deutsche Schmerzgesellschaft sieht Versorgung von Schmerzpatienten gefährdet24. Oktober 2023 Anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses 2023 in Mannheim forderte die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. den Gesetzgeber auf, die Schmerzmedizin in die Liste der Leistungsgruppen der Krankenhausreform mit aufzunehmen. Zwar erachtet die Deutsche Schmerzgesellschaft die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach voran getriebene Krankenhausreform grundsätzlich ebenfalls als notwendig. Sie kritisiert jedoch scharf, dass die Schmerzmedizin darin bislang als Leistungsgruppe keine Berücksichtigung findet. Man vermisse „Leitplanken zur Stärkung und Sicherung der schmerzmedizinischen Versorgung im stationären Bereich“, wie Prof. Frank Petzke, Facharzt für Anästhesiologie, Spezieller Schmerztherapeut, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsmedizin Göttingen und Designierter Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, erläuterte. Dies werde sich auch auf die Möglichkeiten der intersektoralen Versorgung auswirken, die der Deutschen Schmerzgesellschaft besonders am Herzen liegt und eines der Schwerpunktthemen auf dem diesjährigen Kongress darstellte. „Es geht nicht ohne die stationäre Therapie, sie ist essenzieller Bestandteil der intersektoralen Versorgung und die sehen wir hier gefährdet“, verdeutlichte Petzke. Seinen Angaben zufolge ist der schmerztherapeutische Bedarf in Deutschland immens: Etwa 23 Millionen Menschen leiden hierzulande an chronischen Schmerzen. Rund 2,2 Millionen dieser Patienten leiden an schweren chronischen, nichttumorbedingten Schmerzen mit psychischen Beeinträchtigungen, die eine Therapie durch Schmerzspezialisten verschiedener Berufsgruppen nötig macht. Eine stationäre Behandlung kann an circa 450 Kliniken in Deutschland erfolgen. Hier kommt die Krankenhausreform ins Spiel. Im stationären Bereich erfolgt die Krankenhausplanung durch die Länder. Ziel der Krankenhausreform ist es, die bisherige Planung nach Fachgebieten und Betten durch eine leistungsgruppen- und mengenbezogene Planung zu ersetzen und eine Finanzierung weg vom traditionellen DRG-System zu etablieren. Die Schmerztherapie wird bisher allerdings durch das DRG-System abgerechnet und ist in der stationären Planung der Länder nicht hinterlegt, erklärte der Schmerzspezialist Petzke. Die Schmerzgesellschaft fürchtet, bei einem durch die Reformbewegung entstehenden insgesamt hohen Kosten- und Verteilungsdruck, die stationären Leistungen für die Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten in Deutschland nicht mehr erbringen zu können, wenn die Schmerzmedizin nicht ebenfalls als Leistungsgruppe aufgeführt wird. Bisher sei man bei der Finanzierung von regionalen Eigeninitiativen, besonders motivierten Einrichtungen und Klinikträgern abhängig, sagte Petzke. Auch wies er darauf hin, dass die Deutsche Schmerzgesellschaft bereits vor zwei bis drei Jahren detaillierte Vorschläge zur Integration der Schmerzmedizin eingebracht habe – nämlich als in Nordrhein-Westfalen eine Blaupause für die bundesweite Klinikreform erarbeitet wurde. Darin wird dargelegt, welche Chancen die Schmerzmedizin hätte, wenn sie analog zu den ebenfalls interdisziplinären arbeitenden Leistungsbereichen Palliativmedizin und Geriatrie als eigenständige Leistungsgruppe geführt würde. Leider sei dies nicht umgesetzt worden. Die Chancen der Integration der Schmerzmedizin in die aktuelle Krankenhausreform sollte der Gesetzgeber nach Ansicht der Deutschen Schmerzgesellschaft nutzen, und zwar gleich von Beginn an. „Ein Abwarten und Nachbessern – erst nach einigen Jahren, möglicherweise später stattfindenden weiteren Reformrunden – hilft den Schmerzpatientinnen und Schmerzpatienten jedenfalls nicht“, kritisierte Petzke. Die Aufnahme von Schmerzmedizin als eigene Leistungsgruppe böte zudem die Chance, anhand einer fortgesetzten Versorgungsforschung die Zukunft der Krankenhausversorgung evidenzbasiert und bedarfsorientiert weiter auszugestalten. „Bund und Länder sollten diese Chance für die Schmerzmedizin nutzen!“ (ah)
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