Krankenhausreform: Länder fordern gemeinsam Änderungen2. Mai 2024 Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein. Foto: Frank Peter Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder kritisiert in einer gemeinsamen Stellungnahme zahlreiche Punkte des Referentenentwurfs zur Krankenhausreform. Einspruch kam auch vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Zuspruch von den Universitätsklinika. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die auskömmliche Finanzierung der „bedarfsnotwendigen“, insbesondere kleiner Krankenhäuser. Aus Sicht der Länder fehlen im Entwurf viele Aspekte: Die Vergütungssystematik sei nicht ausgestaltet, die Voraussetzungen für sektorenübergreifende Einrichtungen seien unsicher. Die Reform enthalte Anreize zur Fehl- oder Minderleistung, welche die Versorgungssicherheit gefährdeten. Während einerseits Bürokratie in hohem Maße aufgebaut werde, seien die Fristen für das Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes und die Zeitspannen für die Krankenhausplanungsbehörden und Kliniken viel zu knapp. Zudem monieren die Länder, dass „trotz ausdrücklicher Vereinbarung“ keine Auswirkungsanalyse vorgesehen sei. Ganz generell stören sie sich daran, dass Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), wie es mit vollem Namen heißt, ohne Zustimmungspflicht des Bundesrates durchbringen will. Zudem fehle die Finanzverantwortung des Bundes beim Transformationsfonds. „Es besteht Einigkeit unter allen Ländern, dass das Bundesgesundheitsministerium rasch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen muss. Die Einstimmigkeit verdeutlicht eindrucksvoll, dass parteipolitische Erwägungen hier für die Länder irrrelevant sind“, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Kerstin von der Decken. „Das gemeinsam bestehende Reformziel kann nur erreicht werden, wenn der Bundesgesundheitsminister die Expertise der Länder annimmt und sich darauf zurückbesinnt, dass die Reform nur mit den vor Ort für die Planung verantwortlichen Ländern gelingen kann”, so die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz weiter. G-BA sorgt sich um Qualitätssicherung Die hauptamtlichen unparteiischen G-BA-Mitglieder kritisieren in einer umfangreichen Stellungnahme, das Gesetzesvorhaben missachte die „verfassungsrechtlichen Leitplanken“ und die Funktion des G-BA innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie befürchten sogar eine Absenkung des bisherigen Qualitätsniveaus. Die Reform verschiebe den Fokus „von der Sicherung der Qualität des ‚Wie‘ der Leistungserbringung hin zur Regelung des ‚Ob‘“. Im Ergebnis führe diese Verschiebung „zu einer weitestgehenden Aushöhlung“ der Vorgaben der evidenzbasierten Qualitätssicherung. Gerade das, was die Länder fordern, sieht der G-BA als Gefahr für die Qualität: Zu viele Abweichungsmöglichkeiten seien vorgesehen. Damit stelle sich der Entwurf gegen die normativ vorgegebenen Strukturprinzipien der GKV, nämlich Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Zudem schaffe das Gesetz in der vorliegenden Form Doppelstrukturen, anstatt bestehende Regelungsinstrumente zur Qualitätssicherung innerhalb der GKV weiterzuentwickeln. Universitätsklinika wollen Netzwerke koordinieren Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) findet im KHVVG-Entwurf „starke Impulse für eine zukunftssichere Versorgung“. Mit dem Gesetz würden Versorgungsaufträge geschärft, den Krankenhäusern klare Rollen zugewiesen und koordinierte Versorgungsnetzwerke aufgebaut. „Auch wenn es in einigen Details Nachbesserungsbedarf gibt, dürfen die Grundpfeiler der Reform mit Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung nicht infrage gestellt werden“, betonte Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD. Es bleibe ausschlaggebend, dass die Länder diese stringent und zielgerichtet umsetzen. Ausnahmen von den Qualitätsanforderungen seien bundeseinheitlich vorzugeben und auf ein Mindestmaß zu beschränken. Für die Abstimmung der Versorgungsnetzwerke bieten sich die Universitätsklinika selbst an: Sie könnten als Koordinatoren „wie bereits in der Corona-Pandemie“ für eine bessere Expertise auch in ländlichen Regionen und zu verlässlichen Patientenpfaden beitragen, heißt es weiter in der VUD-Mitteilung. (ms)
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