Krankenhausreform: Schritt in die richtige Richtung6. Dezember 2022 Die Versorgung kranker Kinder ist zeit- und personalintensiv und daher aktuell deutlich unterfinanziert. (Foto: © Rawpixel.com – stock.adobe.com) Die jüngsten Bilder von kranken Kindern in und vor überfüllten Ambulanzen, Kliniken und Praxen haben die Lage der Kinder- und Jugendmedizin verstärkt in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Nun hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zentrale Reformschritte vorgestellt, die aus Sicht der DGKJ jedoch nicht ausreichen. In seinem Statement kündigte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach „revolutionäre“ Reformvorschläge für eine grundlegende Umstrukturierung der Finanzierung von Krankenhausleistungen und insbesondere der Leistungen in Kinderkliniken an. Er bezog sich damit auf die von der Regierungskommission erstellte dritte Stellungnahme zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung. Demnach soll ein Sonderfonds eingerichtet werden, aus dem ein Aufschlag von „bis zu 20 Prozent“ für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (DRG-Pauschalen und die Vorhaltung) in der Pädiatrie und der Kinderchirurgie berechnet werden soll. „Wir begrüßen den vorgestellten Vorschlag ausdrücklich“, konstatierte Prof. Ursula Felderhoff-Müser, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), denn: „Er basiert auf der Anerkennung der besonderen Vulnerabilität und der besonderen Bedürfnisse unserer jüngsten Patienten: Kranke Kinder brauchen eine zeit- und personalintensive Versorgung. Unter den Fehlanreizen des fallzahlabhängigen DRG-Systems, das die in der Pädiatrie besonders hohen Vorhaltekosten nicht berücksichtigt, hat diese Versorgung in den letzten 20 Jahren seit Einführung des Fallpauschalensystems in Deutschland extrem gelitten.“ Allerdings hält die DGKJ zur Stabilisierung der Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin einen Aufschlag von mindestens 20 Prozent für notwendig, ein geringerer Aufschlag werde nicht ausreichen, um die Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin auskömmlich zu finanzieren, erklärte die Fachgesellschaft. Gerade Infektwellen wie die aktuelle, durch das RS-Virus hervorgerufene machten mehr als deutlich, wie belastbar und stressresistent das Versorgungssystem auch in seinen Spezialbereichen sein muss, um konsistent Sicherheit und Qualität leisten zu können. “Die besondere und im Vergleich zur Erwachsenenmedizin deutlich weniger planbare Belastbarkeit von Kliniken der Kinder- und Jugendmedizin muss personell wie finanziell dauerhaft abgesichert werden. Diesen Anforderungen ist die bisherige DRG-Systematik nicht gewachsen – ein Missstand, der nun aufgegriffen und behoben werden soll. Ein erster Schritt dorthin ist die angekündigte besondere Berücksichtigung der Vorhaltekosten”, erklärte die DGKJ.
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