KV Hessen: Mehr Kinderärzte nur bei zusätzlichem Honorar

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Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen haben in ihrer Sitzung einstimmig eine Resolution zu Veränderungen in der Bedarfsplanung von Kinderärztinnen und Kinderärzten verabschiedet.

Durch die zum 1. Juli 2019 überarbeitete Bedarfsplanungsrichtlinie wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Niederlassung von zusätzlichen Kinderärzten möglich. Diesen dringend benötigten, zusätzlichen Arztsitzen müsse aber auch zusätzliches Honorar folgen, erklärten die Vertreter der KV Hessen in der Resolution. Eine „Einpreisung“ zusätzlicher Arztsitze bei gleichbleibendem Honorar sei keine Option.

„Die Bedarfsplanung wird zum 01.07.2019 die allgemeinpädiatrische Versorgung erweitern, weil sie bei steigenden Patientenzahlen die Versorgung unter der jetzigen Bedarfsplanung nicht mehr erfüllen können. An dieser Stelle wirken sich gesellschaftliche Veränderungen, das Entstehen neuer Krankheiten sowie zunehmend verunsicherte Eltern, die Krankheiten nicht mehr richtig einschätzen können, besonders aus.

Zusätzliche Sitze sind also dringend notwendig, belasten aber nach der gültigen Honorarsystematik das ohnehin begrenzte Honorarvolumen der Fachgruppe. Zusätzliche Sitze müssten somit durch das Honorar aller niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte im jeweiligen KV-Bereich finanziert werden.

Wir fordern eine adäquate Anpassung mit einer basiswirksamen Steigerung des Honorarvolumens in der Fachgruppe. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen wird die Forderung nach einer notwendigen Finanzierung zusätzlicher Vertragsarztsitze in den demnächst beginnenden Honorarverhandlungen stellen“, so der Wortlaut der Resolution.