KV-Zentralinstitut: Kassen zeichnen falsches Bild11. April 2018 Verdienen Ärzte wirklich so viel, wie die GKV meint? Foto: Robert Kneschke – Fotolia.com Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi) wehrt sich gegen die Darstellung des GKV-Spitzenverbands zum Verhältnis von ärztlichem Verdienst und ärztlichen Sprechzeiten. Der Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz, hatte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt: „Aus den Portemonnaies der Beitragszahler erhält im Durchschnitt jede Arztpraxis 380.000 Euro pro Jahr. Für das viele Geld kann man eine Mindestsprechstundenzahl von 25 Stunden pro Woche wohl kaum als übertrieben bezeichnen“ (wir berichteten). Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi, wirft dem GKV-Spitzenverband vor, gezielt ein falsches Bild zu erwecken. “Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen im Durchschnitt keine 380.000 Euro pro Jahr an jede Arztpraxis. Diese Zahl entspricht den durchschnittlichen Gesamteinnahmen einer Gemeinschaftspraxis, in der zwei und mehr Ärzte tätig sind, aus dem Jahr 2015”, stellt er klar. “Nur etwa 33 Prozent aller Praxen sind Gemeinschaftspraxen. Ein Arzt in Einzelpraxis hatte laut Zi-Auswertungen im Jahr 2015 lediglich GKV-Einnahmen von durchschnittlich 210.600 Euro, dies entspricht 76 Prozent aller Einnahmen. Der GKV-Anteil bei Gemeinschaftspraxen lag lediglich bei 276.500 Euro (73 Prozent)”, so von Stillfried weiter. Der Zi-Chef weist darauf hin, dass von allen Einnahmen sämtliche Kosten für den Praxisbetrieb (Gehälter, Miete, Geräte-, Material- und IT-Kosten sowie Versicherungen) und schließlich Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgezogen werden müssten. “Bei einem Praxisinhaber verbleiben so nach durchschnittlich über 50 Wochenstunden Arbeit rund 80.000 Euro pro Jahr als verfügbares Einkommen“, rechnet er vor. (Zi/ms)
Mehr erfahren zu: "Muskelinvasiver Blasenkrebs: Kombinationstherapie ermöglicht Blasenerhalt" Weiterlesen nach Anmeldung Muskelinvasiver Blasenkrebs: Kombinationstherapie ermöglicht Blasenerhalt Die Kombination aus Ipilimumab und Nivolumab gefolgt von einer Radiochemotherapie (CRT) kann bei muskelinvasivem Blasenkrebs (MIBC) eine wirksame blasenerhaltende Behandlung darstellen.
Mehr erfahren zu: "KBV: „Patientendaten müssen vertraulich bleiben“" KBV: „Patientendaten müssen vertraulich bleiben“ Laut Kabinettsentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) soll der Zugriff der Kassen auf die elektronische Patientenakte (ePA) nochmals erweitert werden. Die KBV warnt vor einem […]
Mehr erfahren zu: "Laktobazillen im Seminalplasma korrelieren mit günstigeren Spermienparametern" Laktobazillen im Seminalplasma korrelieren mit günstigeren Spermienparametern Eine höhere Häufigkeit von Laktobazillen im Ejakulat ist mit günstigeren Spermienparametern assoziiert, während anaerobe und fakultative Bakterien mit schlechteren Ergebnissen in Verbindung stehen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine prospektive Querschnittsstudie.