Lauterbach für Organspende-Reform: Fall Mette-Marit kann helfen22. Juni 2026 Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt sich weiterhin für die Einführung der Widerspruchslösung in der Organspende ein. Foto: BMG/Jan Pauls Die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit hat überraschend schnell eine neue Lunge bekommen. Der Fall könnte nach Ansicht von SPD-Politiker Prof. Karl Lauterbach in Deutschland eine Organspende-Reform beschleunigen. Der ehemalige Gesundheitsminister erwartet eine zügige Neuregelung bei der Organspende noch in diesem Jahr. Die Chance auf eine Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland sei gestiegen, sagte der SPD-Politiker der Funke Mediengruppe. „Der Fall Mette-Marit kann uns dabei helfen“, fügte er mit Blick auf die norwegische Kronprinzessin (52) hinzu, die vor wenigen Tagen überraschend schnell eine neue Lunge bekommen hatte. Der Bundestag debattiert in der kommenden Woche über die Einführung der Widerspruchslösung. Diese wird über Fraktionsgrenzen hinweg von einer Gruppe von Abgeordneten gefordert – während eine weitere Gruppe sich strikt dagegenstellt. Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen hat. In Norwegen gilt die Widerspruchslösung. Allerdings werden die Angehörigen stets mit in die Entscheidung einbezogen und können die Entnahme ablehnen. „Zu viele Patienten sterben auf der Warteliste“ Lauterbach sagte weiter: „Ideal wäre es, wenn der Bundestag im Herbst endgültig die Widerspruchslösung beschließen würde.“ Fälle wie der von Mette-Marit könnten in Deutschland die Regel sein. Gerade bei Lungentransplantationen könnte es schneller gehen – aber auch bei Herztransplantationen oder Nierentransplantationen. „In Deutschland sterben immer noch viel zu viele Patienten auf der Warteliste“, sagte Lauterbach. „Hätten wir eine Widerspruchslösung bei der Organspende wie in Norwegen, wäre das Problem gelöst.“ In Deutschland muss man seine Bereitschaft für eine Organspende dokumentieren, beispielsweise mit einem Spenderausweis oder in einer Patientenverfügung. Ohne eine solche Willensbekundung werden im Todesfall die Angehörigen mit der Frage konfrontiert. Lauterbach sieht Nachteil für Patienten in Deutschland Lauterbach sagte weiter, es sei nicht einzusehen, dass Patienten in Deutschland einen Nachteil hätten, den andere Länder längst überwunden hätten. „Es ist doch nicht zu vermitteln, weshalb wir mit unserem teuren Gesundheitswesen es nicht schaffen, Menschen, die Organe benötigen, das Leben zu retten.“ Ohne den Eingriff hätte Mette-Marit nach Einschätzung von Ärzten nur noch rund ein Jahr zu leben gehabt. Mit der Transplantation stehen ihre Chancen nun besser. 2025 haben laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland 985 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Rund 3000 Organe hätten transplantiert werden können. Auf der Warteliste standen rund 8200 Menschen. (ms/BIERMANN mit dpa) Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Registrierung für Organspende in Norwegen in Höhe geschnellt Rahmenbedingungen für Organspende in Deutschland: Bündnis ProTransplant reicht Verfassungsbeschwerde ein
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