Rahmenbedingungen für Organspende in Deutschland: Bündnis ProTransplant reicht Verfassungsbeschwerde ein5. Juni 2026 Foto: mpix-foto/stock.adobe.com Anlässlich des diesjährigen Tages der Organspende (6. Juni) werben Organisationen und Ländervertreter erneut für die Widerspruchslösung und unterstreichen den anhaltenden Mangel an Spenderorganen in Deutschland. Das Bündnis ProTransplant zieht wegen der alarmierenden Situation sogar vor das Bundesverfassungsgericht. von Britta Achenbach Der Staat sei verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, gesetzliche Rahmenbedingungen für eine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane zu schaffen, argumentiert ProTransplant. Mit der Klage möchte das Bündnis prüfen lassen, inwieweit diese Schutzpflicht in Deutschland verletzt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen wird, „da sich alle bisherigen Maßnahmen gegen den Organmangel als unzureichend erwiesen haben“. ProTransplant beruft sich darauf, dass eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes möglich ist. Die Novellierung des Transplantationsgesetzes mit den Regelungen zur Lebendorganspende wurde am 1. Juni 2026 wirksam.Zazie Knepper, Sprecherin des Bündnisses, erklärt: „Mit der Erweiterung der Lebendspende-Optionen hat sich der Gesetzgeber zum kleinstmöglichen Schritt durchgerungen. Das ist bei Weitem nichtausreichend, um die gravierenden Probleme bei der Organspende in Deutschland zu lösen. Deshalb gehen wir nach Karlsruhe.“ Sie ergänzt: „Das Grundrecht auf Leben gilt auch für die Wartepatient:innen. Wir möchten sicherstellen, dass kein Mensch mehr während der Wartezeit auf eine Organtransplantation verstirbt. Der Staat muss mehr Verantwortung übernehmen.“ Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht sind laut dem Bündnis Personen, die seit Langem auf eine Organtransplantation warten „Jetzt strukturelle Voraussetzungen verbessern“ „Mehr Verbindlichkeit, mehr Klarheit und den politischen Mut zur Widerspruchslösung“, fordert indessen die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) in einer aktuellen Stellungnahme. Sie betont, dass die Organspende „für viele Menschen keine abstrakte gesellschaftliche Debatte, sondern eine Frage von Lebenszeit“ ist. Deutschlandweit warteten mehr als 8000 Schwerstkranke auf ein lebensrettendes Spenderorgan, allein in Nordrhein-Westfalen seien es etwa 1800“, erklären ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle und Prof. Theodor Windhorst, Transplantationsbeauftragter der ÄKWL. Wer Organspende ernst nehme, müsse jetzt die strukturellen Voraussetzungen verbessern. Aufklärung, Information und das bundesweite Organspende-Register seien wichtige Schritte, reichten jedoch allein nicht aus, um die Zahl der Organspenden nachhaltig zu erhöhen. „Positive Haltung allein rettet keine Leben, wenn sie nicht dokumentiert ist“, erklären die Ärztekammer-Vertreter. „Deshalb brauchen wir mehr als Appelle.“ Ohne Widerspruchslösung bleibe man „im ‚Weiter-so‘ stecken, während Menschen auf der Warteliste wertvolle Zeit verlieren.“ Auch Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach spricht sich anlässlich des Tages der Organspende noch einmal deutlich für die Widerspruchslösung aus und betont: „Eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende ist sehr wichtig. Denn wer zu Lebzeiten selbst für Klarheit sorgt, nimmt seinen Angehörigen die Last einer Entscheidung in schweren Stunden.“ Ihr Ziel sei es, dass sich mehr Menschen mit dem Thema Organspende auseinandersetzen. „Denn laut einer 2024 durchgeführten Umfrage des Bundesinstitutes für Öffentliche Gesundheit stehen 85 Prozent der Menschen in Deutschland dem Thema Organspende positiv gegenüber. Trotzdem hat nach eigenen Angaben nur etwa ein Drittel einen Organspendeausweis. Es ist deshalb entscheidend, dass die selbstbestimmte Entscheidung auch dokumentiert wird.“ Vom Nachdenken ins Handeln: vdek hat Fragen-Antwort-Sammlung zur Organspende aktualisiert Um bei der Entscheidung für eine Organspende und deren Dokumentation zu helfen, hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) seine Frage-Antwort-Sammlung aktualisiert. Auch Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek, unterstreicht, dass die große Mehrheit der Menschen in Deutschland steht der Organspende zwar positiv gegenüberstehe – „aber viele halten ihre Entscheidung nicht fest.“ Er ergänzt: „Neben grundsätzlichen Fragestellungen erläutern wir in unseren FAQ auch Detailfragen zum Ablauf einer Organspende, welche Regelungen im Ausland gelten, und klären natürlich auch über die Dokumentationsmöglichkeiten auf. Damit liefern wir die Grundlage für eine selbstbestimmte Entscheidung.” Neben dem Organspendeausweis können seit 2024 Versicherte für die Dokumentation ihrer Entscheidung auch Krankenkassen-Apps oder die ePA-App für die Eintragung in eine Online-Register nutzen – rund 562.000 Personen haben dies nach Angaben des vdek bereits getan. Widerspruchsregelung nähme Krankenhäuser stärker in die Pflicht Auch der Verein „Leben Spenden“ weist zum Tag der Organspende auf die seiner Ansicht nach große Bedeutung der Widerspruchslösung hin und „unterstützt ausdrücklich die erneute Initiative des Bundesrates sowie den überparteilichen Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments.“ Für die Vorsitzende des Vereins, Jutta Falke-Ischinger, ist klar: „Mit der bisher geltenden Zustimmungslösung setzt der Gesetzgeber faktisch ein negatives Signal: Niemand ist Organspender, es sei denn, er erklärt dies ausdrücklich.“ Sie sieht aber in der Widerspruchslösung noch einen anderen Vorteil als den einer wahrscheinlichen Vergrößerung des Spender-Pools: Eine gesetzliche Regelung, die davon ausgeht, dass grundsätzlich jeder Organspender sein könnte, „verpflichtet die Krankenhäuser stärker als unter der jetzigen Regelung, jeden potenziellen Spendenfall auch tatsächlich zu prüfen.“
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