Lauterbachs Blockade-Vorwurf: DKG springt Ländern bei12. Januar 2024 Vorstandsvorsitzender der DKG, Gerald Gaß. Foto: © DKG/Volkmar Otto Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wendet sich gegen den Vorwurf von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD), einige Bundesländer würden durch Blockierung des Transparenzgesetzes Milliardenhilfen verhindern. “Nicht nur die unionsgeführten Länder treibt die große und berechtigte Sorge um, dass mit dem Transparenzgesetz vom Bundesgesundheitsminister bisher keine ausreichenden wirtschaftlichen Hilfen in Aussicht gestellt werden, um die Insolvenzwelle und das daraus resultierende Krankenhaussterben zu stoppen”, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Die angekündigten Liquiditätshilfen des Bundesgesundheitsministers seien lediglich ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten betreffen. Zudem würde die Liquidität bei weitem nicht das Volumen umfassen, das der Minister ankündigt. Die DKG zitiert eine Umfrage unter den Kliniken im letzten Jahr, nach der 60 Prozent der Krankenhäuser von diesen Hilfen gar nicht profitieren würden und nur 8 Prozent angäben, dass sich ihr Insolvenzrisiko durch diese Liquiditätshilfen signifikant reduziere. Die DKG unterstützt zudem die weitergehende inhaltliche Kritik der Länder an einzelnen Teilen des Transparenzgesetzes. Lauterbach habe mit den Inhalten dieses Gesetzentwurfs die gemeinsame Basis zwischen Bund und Länder verlassen, kritisiert die DKG und mutmaßt, der Minister wolle “quasi durch die Hintertür erneut die Krankenhauslevel einführen, die es nach den Eckpunkten nicht mehr geben sollte”. Der jetzige Zustand sei auf jeden Fall für die Krankenhäuser nicht haltbar, schließt die DKG. Wenn der Bund gegenüber den Ländern beim Transparenzgesetz nicht zu Kompromissen bereit sei, dürfe das nicht zulasten der Krankenhäuser gehen. “Wir brauchen jetzt schnelle Entscheidungen, die die Versorgungssicherheit für die Patienten auch in den kommenden Monaten gewährleisten, ggfs. auch im Rahmen anderer Gesetzgebungsvorhaben”, so die Forderung. (DKG/ms)
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