Lebendorganspende: Bundesärztekammer begrüßt den Kabinettsbeschluss23. Oktober 2025 Foto: © MQ-Illustrations/stock.adobe.com Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt den Kabinettsbeschluss zu neuen Regelungen für die Lebendorganspende. „Es ist positiv, dass künftig mehr Menschen, die sich nach reiflicher Überlegung zur Spende entschließen, ihre Niere für andere bereitstellen können“, betont Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Die geplante Neuregelung sei aus medizinischer und ethischer Sicht „besonders sinnvoll“, da Lebendspenden in vielen Fällen die besten Langzeitergebnisse erzielten. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 3701 Organe transplantiert, davon jedes sechste von einer lebenden Spenderin oder einem lebenden Spender. Gleichzeitig warten derzeit über 10.000 Menschen auf eine Nierentransplantation – viele von ihnen seit Jahren. Die Wartezeiten sind deutlich länger als in anderen europäischen Staaten. Bisher schreibt das deutsche Transplantationsrecht vor, dass Lebendspenden nur innerhalb eines engen persönlichen Umfelds erlaubt sind. Organmangel bleibt bestehen Die Bundesärztekammer begrüßt, dass der Gesetzentwurf nun eine Öffnung dieser Regelung vorsieht. Künftig sollen neben anonymen Nierenspenden auch Überkreuz- und Kettenspenden ermöglicht werden. Wenn also eine spendebereite Person nicht mit der vorgesehenen Empfängerin oder dem vorgesehenen Empfänger kompatibel ist, kann ihr Organ künftig an ein anderes Spender-Empfänger-Paar vermittelt werden. Damit folgt der Entwurf weitgehend den Reformvorschlägen der Bundesärztekammer. Reinhardt betonte, dass die geplanten Änderungen die Versorgungssituation vieler schwer Nierenkranker verbessern könnten: „Die Chance auf langfristigen Therapieerfolg ist bei Lebendspenden besonders hoch, die Neuregelung daher für unsere Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung.“ Trotz der positiven Entwicklungen mahnt die Bundesärztekammer, dass eine Ausweitung der Lebendspende allein den bestehenden Organmangel nicht beheben kann. Sie spricht sich daher erneut dafür aus, die Einführung einer Widerspruchsregelung bei postmortalen Organspenden weiterhin politisch zu prüfen.
Mehr erfahren zu: "DDG fordert Kostenübernahme von Adipositasmedikamenten für Risikopatienten" DDG fordert Kostenübernahme von Adipositasmedikamenten für Risikopatienten Moderne Medikamente können bei Adipositas nicht nur das Körpergewicht reduzieren, sondern auch das Risiko schwerer Folgeerkrankungen senken. Dennoch müssen Betroffene die Behandlung bislang meist selbst bezahlen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft […]
Mehr erfahren zu: "Widerspruchsregelung als „Gelingensbedingung“ für mehr Organspenden" Widerspruchsregelung als „Gelingensbedingung“ für mehr Organspenden Die Bundesärztekammer hat anlässlich einer Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages ihre Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende bekräftigt.
Mehr erfahren zu: "CKD: Diskrepanz zwischen geschätzter und gemessener GFR bei Krebspatienten" Weiterlesen nach Anmeldung CKD: Diskrepanz zwischen geschätzter und gemessener GFR bei Krebspatienten Eine Analyse von 1.200 erwachsenen Krebspatienten zeigt erhebliche Abweichungen zwischen der tatsächlich gemessenen und der kreatininbasierten geschätzten glomerulären Filtrationsrate (eGFR). Die Folge könnten zu hohe Dosierungen von Krebsmedikamenten und ein […]