Lücken in der Krankenhausreform bringen noch mehr Kinderkliniken in Existenznot

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Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Klinikreform hat die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin dringende Änderungen bei der Ausformung des Gesetzes angemahnt. Andernfalls sei die stationäre Kinder- und Jugendmedizin existenziell gefährdet.

Als Bundesgesundheitsminister Lauterbach in seinem Grußwort für den gerade zu Ende gegangenen Kongress für Kinder- und Jugendmedizin verkündete, man wolle „mit der großen Krankenhausreform die Förderung der stationären Pädiatrie verstetigen“ und „den Trend stoppen, dass es immer weniger Kapazitäten in der stationären Kinderheilkunde gibt“, nahmen dies die mehr als 2000 am Kongress teilnehmenden Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte erfreut zur Kenntnis.

Möglicherweise sei diese Freude verfrüht gewesen, fürchtet die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), denn der im Gesundheitsausschuss des Bundestag zu diskutierende Entwurf weist ihrer Ansicht nach „ausgerechnet im Bereich der Pädiatrie weiterhin gefährliche Lücken und Unschärfen auf“. Diese müssten die nachgeordneten Behörden des Gesundheitsministeriums schließen, damit die Reform auch für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen erfolgreich wird.

Es sei eines der für die Gesundheitsversorgung wohl bedeutendsten Gesetze der vergangenen Jahre, erklärte die DGKJ: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) biete die Chance, die stationäre Versorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu sichern und tatsächlich für eine bessere Zukunft zu reformieren. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft habe sich die DGKJ bisher an allen Schritten des Gesetzes beteiligt und die Aspekte der Kinder- und Jugendmedizin deutlich vernehmbar und nachdrücklich eingebracht. Diese existenziellen Argumente seien bislang jedoch ungehört geblieben, moniert die DGKJ.

„Wir hofften auf Einsicht und fürchten allerdings das Gegenteil. Die aktuelle Gesetzesidee gefährdet in ganz akutem Maß die stationäre Versorgung unserer Kinder und Jugendlichen – und dies auf lange Sicht“, gibt DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck zu bedenken.

So erfassten die Vorgaben des KHVVG für die Leistungsgruppe „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ den Bedarf und die Realität in der Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher nach wie vor nur unzureichend, kritisiert die DGKJ.

Demnach seien die im Entwurf enthaltenen Vorhaltepauschalen nicht ausreichend für Kliniken beziehungsweise Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, erklärt die Fachgesellschaft. Diese benötigten vielmehr eine zuverlässige finanzielle Grundabsicherung, da sie mit ihrer fest umrissenen Patientengruppe nicht die Fallzahlen steigern und ihre strukturell bedingten Fixkosten auch nicht über die zukünftig reduzierten DRG-Erlöse samt geplanter Pauschalen abdecken könnten, so die DGKJ. Zudem sollten die in der Krankenhausreform dezidiert erwähnten Förderungen für die stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auch gezielt nur denjenigen Einrichtungen zukommen, die für diese spezielle Versorgung pädiatrisch qualifiziert sind – und nicht wie derzeit „allen“ Kliniken, die Kinder versorgen, selbst wenn sie keine kindgerechten Strukturen vorweisen, fordert die Fachgesellschaft.

„Die Grundabsicherung der stationären Pädiatrie und der gesicherte Erhalt der ihnen zugedachten speziellen Förderung ist entscheidend dafür, ob wir zukünftig die stabile und flächendeckende Versorgung durch Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin halten können“, warnt der DGKJ-Generalsekretär.

Kinder und Jugendliche mit schweren, komplexen und seltenen Krankheitsbildern – die in der Pädiatrie sehr viel häufiger vorkommen als in der Erwachsenenmedizin – sind zudem auf die entsprechenden Spezialbereiche der Kinder- und Jugendmedizin angewiesen. Um diese Versorgung aufrecht erhalten zu können, spricht sich die wissenschaftliche Fachgesellschaft klar für eine Umsetzung der schon von der Regierungskommission empfohlenen Einrichtung von Institutsambulanzen in enger Abstimmung mit den niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzten aus, die diesen besonderen Versorgungsbedarf erfüllen könnten, deren inhaltliche Vielfalt den Erwachsenendisziplinen entspricht. Auch dieser Punkt ist im vorgelegten Entwurf noch nicht ausreichend präzisiert.   

Nach der Anhörung am 25.9. soll der KHVVG-Entwurf am 18. Oktober in die zweite und dritte Bundestagslesung gehen und verabschiedet werden. Die Zeit für Nachbesserungen sei damit denkbar knapp, gibt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zu bedenken.