Mädchen stirbt nach Narkose – Arzt wegen Mordes verurteilt

Der Fall des Anästhesisten, der mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg verunreinigtes Narkosemittel verabreicht hat, wurde am Landgericht Frankfurt am Main verhandelt. (Foto: ©Brigitte/stock.adobe.com)

Für die Familie eines kleinen Mädchens wird ein Zahnarztbesuch zum Alptraum. Nach einer fehlerhaften Narkose stirbt das Kind. Der Anästhesist wurde nun wegen Mordes verurteilt. Fachverbände betonen die Bedeutung verbindlicher Sicherheitsstandards.

Der Fall sorgt seit Jahren für Aufsehen – und beschäftigt die Justiz: Ein Anästhesist hat mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg verunreinigtes Narkosemittel verabreicht, ein kleines Mädchen stirbt. Nun wurde der Fall erneut am Frankfurter Landgericht verhandelt und der Mann zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt. 

Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik. Unter anderem habe der 69-Jährige mit Verdeckungsabsicht gehandelt. Es sei ein „besonderes Verfahren“, das uns einiges abverlangt habe. „Bei vielen Zeugen ist es emotional geworden.“

Mädchen starb auf Zahnarztstuhl

Was war passiert? Im September 2021 hatte der Mediziner, der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war, in der Praxis im Taunus erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der deutsche Arzt beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.

Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis auf dem Behandlungsstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp. 

Unter anderem soll der ehemalige Arzt die Mutter und die Großmutter des vierjährigen Mädchens stundenlang beschwichtigt und immer wieder behauptet haben, eine Einweisung ins Krankenhaus sei nicht notwendig, bis es zu spät war. Als in den Tagen nach ihrem Tod auch die anderen Kinder Symptome einer Sepsis hatten, soll er sich ähnlich verhalten haben. 

„Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“

Der Richter wendete sich direkt an den Angeklagten: „Was haben Sie denn zum Teufel gedacht?“ Warum habe er als Arzt mit jahrzehntelanger Erfahrung keinen Krankenwagen geholt? Und warum habe er am Tag nach dem „schrecklichen Abend“ einfach in einer Praxis in Bensheim weitergearbeitet?

El Duwaik verwies auch auf Fälle aus der Vergangenheit. So habe es bereits 2019 einen Todesfall bei einer Patientin des Arztes gegeben. Zudem hatten sich im Laufe des ersten Prozesses am Landgericht weitere ehemalige Patienten gemeldet. Eine Frau im November hatte 2020 nach einer von ihm gelegten Narkose etwa ein Multiorganversagen erlitten.

BGH hatte Fall zu neuer Verhandlung zurückgewiesen

Nach dem Tod des Mädchens in der Kronberger Praxis war der Mann 2024 in erste Instanz unter anderem wegen Totschlags von einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. 

„Das war heute ein wichtiges und richtiges Urteil“, sagte die Staatsanwältin Constanze Jung nach dem neuerlichen Urteil am Donnerstag. Vor allem habe es nach sechs Jahren endlich die entscheidende Frage beantwortet, warum der Angeklagte es unterlassen habe, die Kinder rechtzeitig in ein Krankenhaus zu bringen. „Die Antwort lautet, weil er eben seine vorangegangenen Behandlungsfehler verdecken wollte.“ 

Die Staatsanwaltschaft hatte in den Plädoyers eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung widersprach der Darstellung und begründete sein Verhalten etwa mit Übermüdung und Überarbeitung.

Warum keine lebenslange Haftstrafe?

Aber warum wurde der 69-Jährige nicht, so wie sonst meist üblich bei Mord, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt? Stattdessen machte das Gericht von Milderungsmöglichkeiten Gebrauch. Das Gericht erklärte etwa, dass der Angeklagte teilweise geständig gewesen sei, zudem habe er nicht einem besonderen Straftätermilieu angehört. Des Weiteren verwies der Richter auf das fortgeschrittene Alter des Mediziners: So könne der Strafspruch für den Angeklagten am Ende auch eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeuten. 

Der Prozess am Donnerstag war zwischenzeitlich für etwa eine Stunde unterbrochen worden, nachdem ein Zuschauer polternd den Saal verlassen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anästhesie-Fachverbände reagieren: „Fachliche Standards sind nicht optional“

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) heben anlässlich des Urteils hervor, dass Narkosen heute sehr sicher seien – vorausgesetzt die geltenden Standards würden konsequent eingehalten. Der jüngst verhandelte Fall zeige auf erschütternde Weise, welche Folgen es haben könne, wenn grundlegende Regeln der Patientensicherheit missachtet würden, erklären die beiden Fachverbände. Prof. Bernhard Zwißler, Generalsekretär der DGAI, betont: „Die Standards unseres Fachs sind nicht optional. Sie sind die Grundlage dafür, dass Patientinnen und Patienten während einer Narkose sicher versorgt werden und auch bei unerwarteten Entwicklungen zuverlässig Hilfe erhalten.“

DGAI und BDA haben ihre „Mindestanfrderungen zur apparativen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes“ zuletzt 2025 aktualisiert. Nachdem Willen der Fachverbände sollen diese „nicht allein fachliche Empfehlungen bleiben“. Erst im letzten Jahr wandten sich DGAI und BDA daher an das Bundesgesundheitsministerium, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband, um eine rechtliche Verankerung der Standards zu erwirken. Diese Forderung bekräftigen sie nun erneut. Sie verlangen, die Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben auf Bundesebene zu integrieren und die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Finanzierung zu schaffen.