Marburger Bund begrüßt EuGH-Urteil zu Bereitschaftsdienstzeiten22. Februar 2018 Bereitschaftsdienst. Foto: © DOC RABE Media – Fotolia.com Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut unmissverständlich klargestellt, dass Bereitschaftsdienst nach dem EU-Arbeitszeitrecht als Arbeitszeit anzusehen ist. Im vergangenen Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Fall eines belgischen Feuerwehrmanns erteilt der Gerichtshof zugleich allen Versuchen einer willkürlichen Neubewertung des Begriffs „Arbeitszeit“ eine deutliche Absage (Rechtssache C 518/15). „Der Europäische Gerichtshof hat in ungewöhnlich deutlichen Worten all jene in die Schranken gewiesen, die am Arbeitszeitbegriff herummanipulieren und Bereitschaftsdienste neu definieren wollen. Wir begrüßen das Urteil des Gerichtshofs sehr. Es kommt zur richtigen Zeit“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. Nach dem Urteil ist es den EU-Mitgliedstaaten nicht gestattet, eine weniger restriktive Definition des Begriffs „Arbeitszeit“ beizubehalten oder einzuführen als die in Artikel 2 der EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG. Der Richtlinie zufolge ist Arbeitszeit „jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt“. Der Gerichtshof bestätigt die gültige Definition von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften, wie sie auch in den vom Marburger Bund verhandelten Tarifverträgen für angestellte Ärztinnen und Ärzte zum Ausdruck kommt. Nach dem Urteil ist die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringt und während deren er der Verpflichtung unterliegt, einem Ruf des Arbeitgebers innerhalb einer bestimmten Zeitspanne Folge zu leisten, ausdrücklich als Arbeitszeit anzusehen. „Wer außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit auf Abruf seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht, ist erheblich in seiner Tagesplanung eingeschränkt. Hier darf es keine rechtlichen Schlupflöcher geben“, bekräftigte Botzlar.
Mehr erfahren zu: "Adipositas: KI-Prognose für den Behandlungserfolg von Lebensstilmaßnahmen" Adipositas: KI-Prognose für den Behandlungserfolg von Lebensstilmaßnahmen Forschende der Uni Hohenheim haben mithilfe klinischer Daten, des Darmmikrobioms und Künstlicher Intelligenz (KI) ein Prognose-Modell entwickelt, das die Erfolgsaussichten einer Adipositas-Therapie durch Lebensstilmaßnahmen vorhersagen kann.
Mehr erfahren zu: "Jüngere Kinder sind bei Social-Media-Nutzung stärker gefährdet als ältere" Jüngere Kinder sind bei Social-Media-Nutzung stärker gefährdet als ältere Das Alter, in dem Jugendliche erstmals soziale Medien nutzen, könnte für ihre psychische Gesundheit von größerer Bedeutung sein als die Frage, ob sie überhaupt einen Social-Media-Account besitzen – darauf deuten […]
Mehr erfahren zu: "Baveno VIII: Neue internationale Standards für Leberzirrhose und Portale Hypertension" Baveno VIII: Neue internationale Standards für Leberzirrhose und Portale Hypertension Der neu veröffentlichte Baveno-VIII-Konsensus setzt international neue Standards für die Versorgung von Patienten mit fortgeschrittener chronischer Lebererkrankung und Pfortaderhochdruck.