Medizinische Cannabinoide: DGS-Qualitätsoffensive zeigt Wirkung – weitere Schritte in Planung25. Mai 2023 Foto: ©eight8 – stock.adobe.com Im vergangenen Sommer startete die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) gemeinsam mit Sponsoren aus der Industrie eine Initiative zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung mit medizinischen Cannabinoiden. Jetzt präsentierte die Fachgesellschaft erste Ergebnisse. Demnach haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte haben die Fortbildungsangebote der DGS angenommen. Auch die administrativen Rahmenbedingungen hätten sich entwickelt, wie die DGS erklärt. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass eine Genehmigung durch die Krankenkassen nur für die Erstverordnung medizinischer Cannabinoide notwendig ist. In der Spezialisierten Ambulanten Palliativen Versorgung (SAPV) entfällt sie komplett. Für die Region Nordrhein hat die DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Selektivvertrag abgeschlossen, in dessen Geltungsbereich der Genehmigungsvorbehalt auch im ambulanten Sektor komplett entfallen kann. „Unser wichtigstes Ziel ist es, die Versorgung mit medizinischen Cannabinoiden in Deutschland zu verbessern. Diesem Ziel sind wir inzwischen ein Stück nähergekommen“, sagt Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS. Indiziert ist die Substanzklasse für schwerkranke Patienten nach Ausschöpfung aller Standardtherapien sowie bei Unverträglichkeiten oder Kontraindikationen unter enger ärztlicher Begleitung. Bisher erreichte Meilensteine sind aus Sicht der DGS eine Erweiterung der Indikationen und Applikationsformen und damit mehr Möglichkeiten für eine bessere Symptomkontrolle. „Durch die Überarbeitung der DGS-PraxisLeitlinie konnte die Evidenz verbessert werden“, heißt es von der Fachgesellschaft. Zahlreiche Fortbildungsangebote ermöglichten es zudem den verordnenden Ärztinnen und Ärzten, ihre Kompetenz zu erweitern. Selektivvertrag erleichtert die Verordnung Der bestehende Selektivvertrag zwischen DGS und AOK Rheinland/Hamburg ist, so die DGS, ein weiterer Schritt, der den Zugang zu medizinischen Cannabinoiden vereinfacht. Dieser ermöglicht Ärztinnen und Ärzten in der Region Nordrhein eine Verordnung ohne Genehmigungsvorbehalt. Über die Qualifizierung der Verordner mithilfe einer 20-stündigen CME-zertifizierten Weiterbildung mit anschließender Lernerfolgskontrolle wird die Qualität der Therapieentscheidung gewährleistet. So wird der bürokratische Aufwand reduziert und die Wartezeit der Patienten auf den Beginn der Cannabistherapie verkürzt. Eine Ausdehnung des Vertrags ist der DGS zufolge in Vorbereitung. Die DGS weist darauf hin, dass nach dem G-BA-Beschluss in der SAPV ohnehin für den Einsatz von Cannabinoiden keine Antragstellung mehr notwendig ist. Grundsätzlich wurde die Antragsfrist für stationäre Patienten auf drei Tage reduziert. Das gilt auch für Patienten in der Allgemeinen Ambulanten Palliativen Versorgung (AAPV). Die Verordnung ist nicht auf bestimmte Facharztgruppen beschränkt. Vier von zehn Palliativpatienten erhalten Cannabinoide „In der palliativen Versorgung kommen Cannabinoide inzwischen bei vier von zehn Patienten zum Einsatz“, sagt Norbert Schürmann, Vizepräsident der DGS. „Bei diesen Patienten erreichen wir mit Cannabinoiden vielfältige Therapieziele. Dazu gehört die Schmerzreduktion, eine Appetitsteigerung, die so einer Tumorkachexie entgegenwirken kann, die antiemetische Wirkung und die schlaffördernde Wirkung.“ Ein positiver Nebeneffekt beim Einsatz von Cannabinoiden sei die mögliche Einsparung von Opioiden. In einer kanadischen Studie wurden 1145 Patienten über sechs Monate beobachtet. Die Anzahl der Patienten, die Opioide einnahmen, konnte signifikant von 28 Prozent auf elf Prozent der Studienteilnehmer reduziert werden. Auch die Dosis konnte verringert werden – von 152 mg Morphinäquivalent auf 32,2 mg, was einer Reduktion um 78 % entspricht. DGS-PraxisLeitlinie erweitert Indikationsfelder für medizinische Cannabinoide Die aktualisierte PraxisLeitlinie der DGS hat die Indikationsfelder für den Einsatz medizinischer Cannabinoide auf 13 erweitert. Hinzugekommen sind z. B. gynäkologische Indikationen, wie chronic pelvic pain und die Endometriose, viszeraler Schmerz, rheumatologische Indikationen und das Fibromyalgiesyndrom. „Allerdings läuft die wissenschaftliche Evidenz der Versorgung hinterher“, konstatiert Horlemann. „Viele Patienten, denen wir Cannabinoide verordnen, sprechen davon, dass ihnen ein neues Leben geschenkt wurde. Daher ist es so wichtig, dass wir den Zugang zu dieser Therapie erleichtern.“ Unterstützung erhält die DGS-Initiative über eine Poolfinanzierung von folgenden pharmazeutischen Unternehmen: Aurora Deutschland GmbH, Avextra Pharma GmbH, Ethypharm GmbH, Spectrum Therapeutics GmbH – Dermapharm Unternehmensgruppe, Vayamed GmbH.
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