Neue Approbationsordnung: Urologen sehen Grundversorgungsleistung der Fachärzte zu wenig berücksichtigt3. Februar 2020 Axel Schroeder, Präsident des BvDU. Foto: BvDU Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) sieht beim Arbeitsentwurf der neuen Approbationsordnung für Ärzte Nachbesserungsbedarf und kommentiert: “Grundversorgung ist nicht nur Aufgabe der Allgemeinmedizin.” „Die neue Approbationsordnung für Ärzte muss sich nicht nur auf die Allgemeinmedizin, sondern auf die haus- und fachärztliche Grundversorgung insgesamt erstrecken“, fordert Dr. Axel Schroeder, Präsident des BvDU. Denn Deutschlands Urologen seien aufgrund des demografischen Wandels zunehmend gefragt. Der Berufsverband betonte, dass viele betagte und multimorbide Patienten beispielsweise an Inkontinenz, Blasenentleerungsstörungen oder Prostataerkrankungen litten, darüber hinaus seien 80 Prozent der Heimbewohner und alle Demenz-Patienten harninkontinent. „Wir müssen mit der Reform des Medizinstudiums schon heute die Weichen für die Zukunft stellen und eine ambulante medizinische Unterversorgung vermeiden“, so Schroeder weiter. Der Arbeitsentwurf für die neue Approbationsordnung wurde kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt. Urologen als Grundversorger In dem Papier wird viel Wert auf eine praxisnahe Gestaltung der universitären Ausbildung von Medizinern gelegt. Besondere Lehrinhalte aus der Allgemeinmedizin werden aufgestockt und in das gesamte Studium integriert. Der BvDU kritisiert, dass dabei jedoch „Allgemeinmedizin“ mit „Grundversorgung“ gleichgesetzt werde und alle anderen grundversorgenden Haus- und Facharztgruppen ausgeschlossen würden: „Schon heute behandeln Urologen viele Patienten jenseits des 50. Lebensjahres und leisten damit als anerkannte Grundversorger einen unverzichtbaren Beitrag“, resümiert der BvDU-Präsident. Experten rechnen damit, dass die Anzahl uro-geriatrischer Patienten in den kommenden Jahren um weitere 20 Prozent ansteigt. Pluspunkt: Praktisches Jahr beim niedergelassenen Urologen bald möglich Aus Sicht des BvDU bietet die neue Approbationsordnung auch Chancen für die Urologie. Dem Entwurf zufolge muss künftig eines der Wahlfächer im Praktischen Jahr (PJ) in der hausärztlichen Grundversorgung ambulant in einer Lehrpraxis absolviert werden. Das zweite Wahlfach kann nach Wunsch stationär oder ambulant erfolgen. „Niedergelassene Urologinnen und Urologen können sich nun als Lehrpraxen zur Verfügung stellen und somit die Grundversorgung nachhaltig stärken. Dazu gehört aber auch, dass diese Praxen − genauso wie Kliniken − ihre PJler nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Dies zu lösen, ist Aufgabe der Politik“, erklärt Schroeder. Entsprechend müsse auch die Weiterbildungsförderung justiert werden. Der BvDU fordert eine finanzielle Förderung der ambulanten Weiterbildung für Fachärzte über die bisher 2000 Stellen hinaus. (BvDU/ms)
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