Neue Infokarte über die Erstattung von ableitenden Inkontinenzhilfen17. November 2017 Einmalkatheter für die ISK-Versorgung. Foto: BVMed Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) informiert mit einer neuen Infokarte über die “Versorgungs- und Erstattungsfähigkeit von ableitenden Inkontinenzhilfen”. Die Karte klärt in Kurzform über die rechtlichen Grundlagen auf, gibt Ärzten Tipps zur Verordnung und informiert über die Richtwerte zum monatlichen Verbrauch der verschiedenen Produkte. Die Karte kann unter www.bvmed.de/infokarten kostenlos heruntergeladen oder in gedruckter Form im BVMed-Shop bestellt werden. Anspruch auf Produkt und Dienstleistung Hilfsmittel zur ableitenden Inkontinenzversorgung sind bei allen versorgungsberechtigten Leistungserbringern wie Homecare-Unternehmen, Apotheken oder Sanitätshäusern erhältlich. Zur ableitenden Inkontinenzversorgung zählen unter anderem Urinableiter, Urinbeutel, Stuhlauffangbeutel, Einmalkatheter zur intermittierenden Selbstkatheterisierung (ISK) oder Ballonkatheter. Die benötigten Hilfsmittel bei Inkontinenz sind zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch gilt auch im stationären Pflegebereich, klärt die BVMed-Infokarte auf. Der Anspruch des Versicherten besteht nicht nur auf das Produkt, sondern zudem auf die mit dem Produkt untrennbar verbundene Dienstleistung, beispielsweise Beratung und Einweisung. Nicht budget- oder richtgrößenrelevant Eine wichtige Information für den verordnenden Arzt: Hilfsmittel sind weder budget- noch richtgrößenrelevant. Hilfsmittel werden auf einem separaten Rezept (Muster 16) verordnet. Bei medizinischer Notwendigkeit ist die Verordnung eines spezifischen Hilfsmittels möglich. Wichtig ist, dass auf dem Rezept ein Hinweis zum Verordnungsgrund angegeben werden muss. Dazu gehören beispielsweise Harnverhalt bei neurogenen Blasenfunktionsstörungen oder Harninkontinenz nach transurethraler Resektion. Weitere Informationen zur ISK-Versorgung gibt die Broschüre “Intermittierende Katheterisierung: Versorgungs- und Erstattungssituation in Deutschland”, die unter www.bvmed.de/isk-broschuere heruntergeladen werden kann. (BVMed/ms)
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