Neue Perspektive bei komplizierten Knochen- und Implantatinfektionen6. Oktober 2026 Bild, KI-generiert: The Stock Hub – stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) sieht Potenzial in der Bakteriophagentherapie. Die Fachgesellschaft ist sowohl an der Konsensusleitlinie zur personalisierten Bakteriophagentherapie als auch der in „Nature Medicine“ veröffentlichten Publikation beteiligt. Die neue internationale Konsensusleitlinie spricht mehr als 60 Empfehlungen aus und schafft damit erstmals umfassende, praxisorientierte Standards für die personalisierte Phagentherapie, betont die DGOU. Der Einsatz von Bakteriophagen stelle eine neue Perspektive bei schwer behandelbaren bakteriellen Knochen- und Implantatinfektionen dar, so die Fachgesellschaft. Sie könnten helfen, Infektionen an Knochen, künstlichen Gelenken und anderen eingesetzten Materialien zu bekämpfen. Phagentherapie in der Orthopädie und Unfallchirurgie Für die Orthopädie und Unfallchirurgie ist die Entwicklung laut Fachgesellschaft besonders relevant. Denn gerade bei chronischen Knochen- und Gelenkinfektionen sowie Infektionen an Implantaten handele es sich oft um schwer behandelbare Erreger und Biofilme. Für die Phagentherapie sei entscheidend, dass sie auf einer präzisen mikrobiologischen Diagnostik beruhe und in ein interdisziplinäres Behandlungskonzept eingebettet werde. Zudem müssten vorausgegangene Operationen sowie vorhandene Prothesen, Implantate und andere Fremdmaterialien berücksichtigt werden. „Phagen könnten die bisherigen Behandlungsmöglichkeiten künftig in ausgewählten Fällen sinnvoll ergänzen, vor allem bei Menschen mit Infektionen an großen künstlichen Gelenken, die sich nur mit einer aufwendigen Operation austauschen lassen“, sagt Prof. Volker Alt, der mit Prof. Dr. Markus Rupp die DGOU in der Leitliniengruppe vertreten hat. Die Fachgesellschaft betont, dass die Bakteriophagentherapie derzeit noch nicht als zugelassene Therapie für die Behandlung von Knochen- und Implantatinfektionen zur Verfügung steht. Ihr Einsatz erfolge ausschließlich in begründeten Ausnahmesituationen im Rahmen einer individuellen Heilbehandlung beziehungsweise eines individuellen Heilversuchs und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen. Vielversprechender Ansatz – Wirksamkeit muss weiter erforscht werden Die bisherige Datenlage weist nach Einschätzung der Leitliniengruppe auf ein gutes Entwicklungspotenzial hin. Gleichzeitig ist die klinische Wirksamkeit noch nicht ausreichend durch große kontrollierte Studien belegt. Die Autorinnen und Autoren betonen deshalb den erheblichen Forschungsbedarf. Insbesondere fehlen größere randomisierte Studien, bestehende Untersuchungen unterscheiden sich zudem unter anderem bei Phagenauswahl, Herstellung, Dosierung und klinischen Endpunkten. „Für Orthopädie und Unfallchirurgie ist jetzt besonders wichtig, systematisch zu untersuchen, bei welchen Knochen-, Gelenk- und Implantatinfektionen Phagen einen zusätzlichen Nutzen bringen und wie sie optimal mit chirurgischen Verfahren und Antibiotika kombiniert werden können“, erläutert Alt. „Die neue Leitlinie schafft dafür erstmals einen gemeinsamen Rahmen – von der Auswahl geeigneter Phagen über Qualitätsanforderungen bis zur klinischen Anwendung und Dokumentation.“ Umfassende Patientenaufklärung notwendig Von besonderer Bedeutung ist laut DGOU die umfassende und nachvollziehbare Aufklärung des Patienten vor Beginn eines individuellen Heilversuchs. Dabei solle insbesondere erläutert werden, dass es sich um eine nicht zugelassene und noch nicht etablierte Therapie handelt und dass die wissenschaftliche Evidenz zur Wirksamkeit und Sicherheit, insbesondere bei komplexen Knochen- und Implantatinfektionen, noch begrenzt ist. Zudem solle der Patient über die potenziellen Chancen und Risiken der Behandlung, die bestehenden wissenschaftlichen und therapeutischen Unsicherheiten sowie über mögliche alternative Behandlungsoptionen aufgeklärt werden. Ebenso solle transparent vermittelt werden, dass ein individueller Heilversuch nicht mit einer etablierten Standardtherapie gleichzusetzen ist und ein therapeutischer Erfolg nicht garantiert werden kann. Eine sorgfältige Dokumentation eines solchen Aufklärungsgesprächs und der individuellen Entscheidungsfindung ist daher von wesentlicher Bedeutung, betont die Fachgesellschaft. Konsensusleitlinie individuelle Phagentherapie Die Konsensusleitlinie wurde nach den methodischen Standards der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie entwickelt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter von 20 medizinischen Fachgesellschaften, darunter der DGOU, Patientenvertretungen, nationalen und internationalen Institutionen und Behörden sowie internationale Phagenexpertinnen und -experten. Die Leitlinie umfasst mehr als 60 Empfehlungen zu Grundprinzipien, Infrastruktur, Herstellung und Qualitätskontrolle, Anwendung sowie zukünftiger Forschung. Hintergrundinformationen der DGOU zu Bakteriophagen und ihrem Einsatz in O&U: Bakteriophagen sind Viren, die Bakterien infizieren und deren Zerstörung herbeiführen. Ihre Besonderheit: Sie wirken sehr spezifisch gegen bestimmte Bakterien. Für eine personalisierte Phagentherapie muss daher zunächst der für die Infektion verantwortliche Erreger kulturell identifiziert werden. Anschließend wird über ein sogenanntes Phagogramm geprüft, welche Phagen gegen das Bakterium wirksam sind. Die Leitlinie nennt ausdrücklich Infektionen durch antibiotikaresistente oder biofilmbildende Bakterien als mögliche Einsatzgebiete. Biofilme spielen in Orthopädie und Unfallchirurgie eine besondere Rolle, da sich Bakterien beispielsweise auf Prothesen und anderen Implantaten ansiedeln und dort gegenüber einer Behandlung besonders widerstandsfähig sein können. Referenz:Würstle S et al. A consensus-based guideline for personalized bacteriophage therapy.Nat Med 21.9.2026. DOI: 10.1038/s41591-026-04654-6
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