Neuer Bericht der KBV zu Qualitätsprüfungen in der ambulanten Versorgung4. Dezember 2024 Foto: Svitlana – stock.adobe.com Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) setzt Stichproben bei der Kernspintomographie wegen anhaltend sehr guter Qualität ab 2025 vorerst aus. Der Bericht zu Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung im Jahr 2023 ist auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht worden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) legt in diesem Bericht detailliert Umfang und Ergebnisse der Stichprobenprüfungen in drei Leistungsbereichen und die gegebenenfalls festgestellten fachlichen Mängel dar. Zudem wird über die Maßnahmen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Mängelbehebung informiert. Da wie in den Jahren zuvor die Prüfergebnisse zur Kernspintomographie sehr gut waren, beschloss der G-BA, die Stichprobenprüfungen in diesem Leistungsbereich ab dem Jahr 2025 auszusetzen. Im Jahr 2028 wird der G-BA beraten, ob eine Wiederaufnahme der Qualitätsprüfungen zur Kernspintomographie erforderlich sein wird. Wichtige Zahlen und Ergebnisse aus dem KBV-Bericht Für die konventionelle Röntgendiagnostik führten die KVen bundesweit insgesamt 852 Prüfungen durch. Eine Mängelanalyse aufgrund erheblicher oder schwerwiegender Beanstandungen war bei 53 dieser Stichproben notwendig – dabei traten am häufigsten (> 15 %) eine „inadäquate Einblendung“ und eine „nicht fachgerechte Indikationsstellung“ auf. Für die Kernspintomographie gab es bundesweit insgesamt 183 Prüfungen, dabei kam es zu drei erheblichen und drei schwerwiegenden Beanstandungen. Bei diesen sechs Beanstandungen wurde als Fehlerkategorie am häufigsten (jeweils 20 %) eine „fehlerhafte Beurteilung des Befundes“ und ein „inadäquates Untersuchungsvolumen“ festgestellt. In der Arthroskopie wurden insgesamt 155 Prüfungen durchgeführt, im Ergebnis mit zehn erheblichen und 28 schwerwiegenden Beanstandungen. Am häufigsten (> 10 %) trat als Fehlerquelle die „nicht fachgerechte Auswahl der Intervention“, „kein postoperativer Befund“ sowie „Entscheidungsgang nicht nachvollziehbar“ auf. Laut den Arthroskopie-Kommissionen der KVen ist der hohe Anteil von Auffälligkeiten hauptsächlich auf die Unterschiede in den Dokumentationssystemen der Operationen im stationären und ambulanten Sektor zurückzuführen. Viele KVen bieten aus diesem Grunde auch spezielle Informationsveranstaltungen für neu niedergelassene Ärztinnen und Ärzte an.
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