Neues Handbuch zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung für Tierärzte14. März 2024 (Symbolbild) Foto: © Kzenon – stock.adobe.com Das „Handbuch zur Qualifikation amtlicher TierärztInnen in der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU)“ ist ab sofort auf der Webseite der Bundestierärztekammer (BTK) zu finden. Es gibt einen Überblick über rechtliche Vorgaben und fachliche Anforderungen. Amtliche TierärztInnen leisten eine verantwortungsvolle Aufgabe zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Tierschutzes sowie zur Ernährungsvorsorge und zum Erhalt regionaler Wertschöpfungsketten. Die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung wird von TierärztInnen im Rahmen der amtlichen Überwachung wahrgenommen. Durch sie wird die Einhaltung der lebensmittel-, tiergesundheits- und tierschutzrechtlichen Regelungen im Rahmen der Schlachtung kontrolliert und durch Untersuchung des lebenden Tieres und des Schlachtkörpers auch sichergestellt, dass nur für den menschlichen Verzehr geeignetes Fleisch und Nebenprodukte der Schlachtung in den Verkehr gelangen. Die fachlichen Anforderungen an diese Aufgabe umfassen nach geltendem Recht neben der Sicherstellung eines gesundheitlich unbedenklichen Lebensmittels und der Optimierung der Tiergesundheit auch die Gewährleistung des Tierschutzes. Sowohl für die Lebensmittelsicherheit, die Tiergesundheit, als auch für die Einhaltung des Tierschutzes sind in erster Linie Lebensmittelunternehmen bzw. TierhalterInnen verantwortlich. Dem amtlichen tierärztlichen Personal fällt die wichtige Aufgabe zu, die Maßnahmen des Unternehmens bzw. der TierhalterInnen zu bewerten, mit den gesetzlichen Vorgaben abzugleichen und ggf. Maßnahmen zu veranlassen. Das Handbuch wurde von den BTK-Ausschüssen für Lebensmittel-, Fleisch- und Milchhygiene und Tierschutz, unter Mitarbeit der Arbeitsgruppen „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft (AFFL)“ und „Tierschutz (AGT)“ der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) und des Arbeitsgebiets „Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz“ sowie vom Arbeitskreis „Lehre in den lebensmittelhygienischen Fächern der deutschsprachigen Länder“ der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) erstellt.
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