Neugeborenen-Hörscreening: G-BA passt Vorgaben an

Foto: batuhan toker/stock.adobe.com

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening aktualisiert. Änderungen gibt es beim Testverfahren-Algorithmus, bei der Anzahl von Testversuchen bei Erst- und Kontrolluntersuchung.

Wie der G-BA betont, sei das Ziel der Anpassungen, die Qualität der Früherkennung auf angeborene Hörstörungen zu verbessern. Basis der Neuerungen sind Erkenntnisse aus systematischen Evaluationen der derzeitigen Abläufe sowie aktuelle internationalen Empfehlungen. Laut G-BA sollen die Änderungen des Neugeborenen-Hörscreenings voraussichtlich ab Ende Juli 2026 greifen.

„Die jetzt beschlossenen Anpassungen sind das Ergebnis einer systematischen Überprüfung aller Screening-Bausteine. Wir werden unserem Ziel näherkommen, mit der qualitätsgesicherten Kontrolluntersuchung der auffälligen Erstbefunde das Hörscreening deutlich zu verbessern“, hob Dr. Bernhard van Treeck, unparteiisches G-BA-Mitglied und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Er verwies auf die Folgen unbehandelter Hörminderung für Spracherwerb und soziale Entwicklung eines Kindes und ergänzte: „Hier wollen wir frühzeitig gegensteuern und Unterstützung anbieten.“

Kein Wechsel der Testverfahren zwischen Erst- und Kontrolluntersuchung mehr

Für das Neugeborenen-Hörscreening können grundsätzlich zwei Verfahren angewendet werden: die Messung der otoakustischen Emissionen oder die Hirnstammaudiometrie. Bislang musste ein auffälliges Ergebnis der Erstuntersuchung zwingend mit einer Hirnstammaudiometrie kontrolliert werden. Mit der geplanten Anpassung braucht es keinen Wechsel des Testverfahrens zwischen Erst- und Kontrolluntersuchung mehr. Die Messung otoakustischer Emissionen ist dann auch als Kontrolluntersuchung möglich.

Die Evaluation habe gezeigt, dass diese Vorgabe in der Praxis eine zu hohe Hürde ist und Kontrolluntersuchungen manchmal gänzlich unterbleiben, so der G-BA. Um den Abklärungsprozess möglichst nicht abbrechen zu lassen, sehe die Richtlinie nun vor, dass für Erst- und Kontrolluntersuchung dasselbe Messverfahren anzuwenden ist.

Maximal drei Testversuche pro Ohr

Der Test einer Erstuntersuchung kann misslingen, weil das Neugeborene beispielsweise unruhig ist oder sich Flüssigkeit in seinem Ohr befindet. Bislang ist nicht geregelt, wie viele Testversuche bei der Erstuntersuchung sinnvoll sind. Der G-BA stellt nun klar, dass die Erstuntersuchung maximal drei Testversuche pro Ohr umfassen darf. Sind die Tests auffällig, muss es eine Kontrolluntersuchung geben. Darüber sieht die Anpassung der Vorgaben vor, dass auch einseitig auffällige Tests eine Kontrolluntersuchung und gegebenenfalls eine Abklärungsdiagnostik erfordern.

Bislang war nicht definiert, in welchem zeitlichen Abstand ein auffälliges Testergebnis der Erstuntersuchung kontrolliert wird. Der G-BA legt jetzt fest, dass die Kontrolluntersuchung frühestens fünf Stunden nach der Erstuntersuchung und spätestens bis zur U2-Untersuchung stattfinden soll. Außerdem muss die Untersuchung immer an beiden Ohren und mit maximal drei Testversuchen pro Ohr erfolgen.

Ab wann gelten die Änderungen Neugeborenen-Hörscreening?

Der Beschluss zum Neugeborenen-Hörscreening wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach seiner Nichtbeanstandung kann er im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Das wird voraussichtlich Ende Juli 2026 sein.

Der G-BA weist auch darauf hin, dass dann die Broschüre, welche die Eltern über den Ablauf und das Ziel des Hörscreenings informiert, zu diesem Zeitpunkt aktualisiert verfügbar sein wird. Gleiches gilt für das Kinderuntersuchungsheft, in dem die Ergebnisse des Hörscreenings dokumentiert werden.

Um angeborene Hörstörungen frühzeitig zu erkennen, nahm der G-BA zum 1. Januar 2009 das Neugeborenen-Hörscreening in die Kinder-Richtlinie auf. Der G-BA legt unter anderem fest, wann die Untersuchung stattfinden soll, welche Messverfahren anzuwenden sind und wie mit auffälligen Screening-Ergebnissen umzugehen ist.

Mehr zum Thema Neugeborenen-Screening:

Allgemeines cCMV-Screening von Neugeborenen: Leichte Hörminderung früher erkennen

Hörverlust durch cCMV-Infektion: Welche Neugeborenen sollten gescreent werden?