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Liebe Leserinnen und Leser des Kompakt Kardiologie,
seit 2021 können Patienten mit einer Herzinsuffizienz in der Regelversorgung telemedizinisch betreut werden. Der im Dezember 2020 getroffene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beruht vor allem auf den Ergebnissen der zwei Jahre zuvor hochrangig publizierten randomisierten klinischen Studie TIM-HF2. Seitdem folgte eine Vielzahl an Post-hoc-Analysen der Untersuchung. Die neueste Auswertung von TIM-HF2-Studiendaten zeigt: Ob in der Stadt oder auf dem Land – vom Telemonitoring profitieren besonders jene Herzinsuffizienz-Erkrankte, die eine längere Anreise zu ihrem Kardiologen oder ihrer Kardiologin haben. „Telemedizin kann durchaus eine Brücke bauen und dazu beitragen, den Versorgungsnachteil von Menschen, die weit entfernt von einer kardiologischen Praxis wohnen, auszugleichen“, so das Fazit von Studienautor Stefan Störk.
Wenn Gesetzlich Versicherten ein Tabakverzicht trotz bestehender Risikokonstellationen wie COPD/Asthma oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen nicht gelingt, können ihnen künftig Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin oder Vareniclin als Kassenleistung verordnet werden. Das sieht ein in der letzten Woche getroffener Beschluss des G-BA vor. Dieser definiert Details des neuen Leistungsanspruchs auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung. Die Einzelheiten erfahren Sie in der entsprechenden Meldung.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und eine gute Woche,
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