Notfallreform: Internistische Fachgesellschaften und Berufsverband mahnen Änderungen an28. Juni 2024 Symbolfoto: ©Parradee/stock.adobe.com Die deutschen Internisten begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die geplante Notfallreform, firdern jedoch auch Erweiterungen und Konkretisierungen des aktuellen Referentenentwurfs. Die Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium wurde gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und dem Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) verfasst. Darin begrüßen sie die geplante Notfallreform zur Umgestaltung des aktuell überlasteten und durch Fehlsteuerung gekennzeichneten Systems der Notfallversorgung. Sie formulieren aber auch acht konkrete Vorschläge zur Abänderung des aktuellen Referentenentwurfs. Integrierte Notfallzentren (INZ): Standortprüfung muss rasch erfolgen Die integrierten Notfallzentren sollen zukünftig das Herzstück der Notfallbehandlung darstellen. „Wir halten dies grundsätzlich für eine richtige Entscheidung“, sagt Prof. Jan Galle, Präsident der DGIM. Die Entscheidung über die angedachten Standorte müsse jetzt zeitnah erfolgen. „Wichtig ist dabei, für den stationären Bereich rasch zu prüfen und zu entscheiden, an welchen Kliniken ein INZ bereits vorhanden ist, bleiben oder auch eingerichtet werden sollte“, so Galle. Die Öffnungszeiten der KV-Praxen in den INZ müssten so gewählt sein, dass keine unnötigen Doppelstrukturen geschaffen werden. „Zentral ist, dass es niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten und eine einheitliche Kommunikation dieser Öffnungszeiten in die Bevölkerung gibt“, verdeutlicht Prof. Christian Karagiannidis, Past-Präsident der DGIIN. Vernetzung von 112 und 116117 und Ersteinschätzungsverfahren Um eine bessere Steuerung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen, ist geplant, die Rufnummer des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 sowie die Notrufnummer 112 zu vernetzen. DGIM, DGIIN und BDI betonen, dass dabei aus Aspekten der Qualitätssicherung standardisierte Erstabfragen in Form von Checklisten zwingend notwendig seien. Das neu angedachte Verfahren zur Ersteinschätzung, bei dem in Kliniken schnell und verlässlich die Dringlichkeit einer Behandlung beurteilt werden soll, stelle grundsätzlich ein wichtiges Instrument dar, so DGIM, DGIIN und BDI. Es müsse jedoch zunächst validiert und dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedet werden. Strategien im Umgang mit der zunehmenden Zahl älterer Patientinnen und Patienten Alte und hochbetagte Patientinnen und Patienten machen einen erheblichen Anteil in den Notaufnahmen aus. „Ein Primärarztsystem, das eine Notfallversorgung gerade der Alten- und Pflegeheime abdeckt, ist daher ein wesentlicher Schlüssel, um die Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen und Überlastungssituationen in den Notaufnahmen abzuwenden“, betont Prof. Matthias Kochanek, Präsident der DGIIN. Ein weiterer zentraler Schlüssel zur Versorgung älterer Menschen sei „treat@home“, also die Behandlung in der häuslichen Umgebung. „Dafür ist es unabdingbar, den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment in das SGB-V zu überführen, damit eine Behandlung vor Ort abschließend durchgeführt und auch vergütet werden kann“, so der Kölner Intensivmediziner. Viele offene Fragen zur Finanzierung und zu personellen Ressourcen Die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung in Krankenhäusern über den EBM ist im Moment nicht kostendeckend möglich, da die Kosten der Vorhaltung nicht abgebildet sind. Es bedürfe deshalb einer Regelung, die bei Zuweisung von Notfallpatientinnen und -patienten durch den Rettungsdienst für Notaufnahmen in Krankenhäusern mit Integriertem Notfallzentrum eine andere, zum Beispiel eine vorstationäre Vergütung ermöglicht, betonen die drei Verbände. „Unbeantwortet bleibt bislang auch die Frage, mit welchen Mitteln – personell und finanziell – ein 24/7-Angebot mit Akutleitstelle, aufsuchendem Dienst, und Telemedizin umgesetzt werden soll. Das ist mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen aktuell nicht möglich“, sagt Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI. „Mit einer telemedizinischen und aufsuchenden Bereitschaft 24/7 wird eine Parallelstruktur zur vertragsärztlichen Versorgung aufgebaut, der damit personelle Ressourcen entzogen werden. Das würde eine erhebliche Schwächung der ambulanten Versorgung bedeuten.“
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