NRW startet zweites Anhörungsverfahren im Rahmen der neuen Krankenhausplanung17. Juni 2024 Minister Karl-Josef Laumann. Foto: mags.nrw In Nordrhein-Westfalen (NRW) geht es voran mit der Landes-Krankenhausreform. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat laut eigener Mitteilung die zweite Anhörungsphase der Krankenhausplanung eingeleitet. Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) gestartet ist, geht es jetzt um die weiteren 60 Leistungsgruppen. Alle am Verwaltungsverfahren beteiligten Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung haben dazu ein Schreiben erhalten, das über die Planungen des Gesundheitsministeriums für diese Leistungsgruppen informiert. Damit liegen ihnen die Überlegungen des Gesundheitsministeriums vor, ob und mit welchem Umfang künftig ein Krankenhaus diese 60 Leistungsgruppen künftig erbringen soll. Die Beteiligten haben auch bei dieser Anhörung die Möglichkeit, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Die Frist endet am 11. August 2024. „Ein wesentliches Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen und nicht jedes Krankenhaus kann alles gleich gut machen. Ich bin davon überzeugt, dass nur durch mehr Abstimmung und Kooperation der Krankenhäuser untereinander die knappen Ressourcen bestmöglich eingesetzt und qualitativ hochwertige Schwerpunkte gebildet werden können. Deshalb muss es bei komplexeren Leistungsgruppen, wie beispielsweise komplizierten Krebsbehandlungen, teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. Nur so wird es gelingen, die bestmögliche stationäre Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erzielen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Das Ministerium betont, dass die Anhörungsschreiben noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser sind. Das heißt: Noch gibt es keine Entscheidungen dazu, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Das Gesundheitsministerium wertet zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und trifft anschließend auf dieser Basis die Entscheidungen zu den Leistungsportfolios. In ihrer Stellungnahme können die Beteiligten ihre Auffassung zur geplanten Verteilung der Leistungsgruppen mitteilen, den Konsens zu dem Vorschlag des MAGS erklären oder weitere Argumente oder Dokumente zu den gestellten Anträgen vorlegen. Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten. Die Landesregierung will die notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen. Allein für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sollen in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. (MAGS/ms)
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