Onkologie-Vereinbarung: Mindestanforderung abgesenkt8. Dezember 2023 Axel Belusa, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologie. Foto: BvDU Durch eine Änderung der Onkologie-Vereinbarung müssen auch in der Urologie zukünftig als Voraussetzung für die Teilnahme nur noch zehn statt wie bisher 20 Patienten pro Quartal intravasal behandelt werden. Dies teilt der Berufsverband der Deutschen Urologie (BvDU) mit. Fachlich exakt lautet die Änderung: Ab Januar 2024 werden die in der Onkologie-Vereinbarung vorgeschriebenen Mindestzahlen von intravasal und/oder intrakavitär und/oder intraläsional zu behandelnden Patienten halbiert. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt. Der Nachweis bestimmter durchschnittlicher Patientenzahlen pro Quartal und Arzt in den letzten zwölf Monaten ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Hintergrund für die Absenkung ist unter anderem eine Verschiebung der medikamentösen Tumortherapie hin zu oralen und subkutanen Applikationen und die zunehmende Bedeutung der Überwachungsstrategie „Active Surveillance“. Daher haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Halbierung der Mindestpatientenzahlen verständigt. Stand 31. Dezember 2021 nahmen laut KBV-Qualitätsbericht 4103 Ärztinnen und Ärzte an der Onkologie‐Vereinbarung teil. Dazu gehören Urologen, Hämatologen, Onkologen, Dermatologen und Gynäkologen. “Der lange Atem und die Mitwirkung vieler Kolleginnen und Kollegen auf Länder- und Bundesebene haben sich erneut gelohnt”, urteilt der BvDU in der Pressemitteilung zu der Veränderung. Das Engagement des Berufsverbands in den relevanten Gremien trage weiter Früchte. “Die Halbierung der Mindestpatientenzahlen trägt erneut dazu bei, die onkologische Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auf einem hochwertigen Niveau zu halten. In der nächsten Verhandlungsrunde werde die KBV die Beratungen zur möglichen Anpassungen der ersten Abrechnungsanmerkung der Kostenpauschale 86520 fortsetzen und über die Aufnahme einer Kostenpauschale für die subkutane medikamentöse Tumortherapie beraten, kündigt der Berufsverband an. Der BvDU habe zu diesem Themenkomplex Stellung genommen, um auch bei dieser Entscheidung deutlich zu machen, welche Anforderungen für Urologinnen und Urologen Relevanz haben. (BvDU/ms)
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