Personalrichtlinie Psychiatrie: Aussetzen der Sanktionen schafft Raum für Reformen23. Oktober 2023 Ausreichend Personal zu haben, ist entscheidend für die Behandlungsqualität in psychiatrischen Kliniken. (Foto: © Beaunitta Van Wyk/peopleimages.com – stock.adobe.com Die DGPPN begrüßt die Aussetzung und Umstrukturierung der Sanktionen der Personalrichtlinie Psychiatrie (PPP-RL), die der Gemeinsame Bundessauschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 19.10.2023 beschlossen hat. Die Fachgesellschaft hatte sich vorab deutlich gegen die Strafzahlungen positioniert, da sie zu einer Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen geführt hätten. In der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)“ des G-BA sind seit 2020 Untergrenzen für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festgeschrieben. Werden diese Untergrenzen nicht eingehalten, sieht die PPP-RL Strafzahlungen vor. Die Plattform Entgelt, ein breites Bündnis aus Klinikverbänden, Fach- und Betroffenenvereinigungen, hatte den Mechanismus der Berechnung dieser Sanktionen als unverhältnismäßig und ungerecht kritisiert und daher die Aussetzung gefordert. Die jetzige Entscheidung des G-BA erfüllt diese Forderungen. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Prof. Andreas Meyer-Lindenberg, beurteilt die Entscheidung positiv: „Wir begrüßen, dass der G-BA sich entschieden hat, die Sanktionen für weitere zwei Jahre auszusetzen. So können die Kliniken weiterhin die gemeindenahe Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherstellen und an einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Versorgungssystems arbeiten.“ Die Koordinatorin der Plattform Entgelt, Dr. Sylvia Claus, ergänzt: „Dieser Erfolg verdeutlicht, dass der Schulterschluss der Verbände und Interessenvertretungen wichtig und wirksam ist. Unser gemeinsames Ziel ist die optimale Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Sanktionszahlungen der PPP-RL hätten diese gefährdet.“ Die Strafzahlungen werden nun für zwei weitere Jahre ausgesetzt. Stattdessen soll im G-BA-Unterausschuss Qualitätssicherung ein neuer Sanktionsmechanismus entwickelt werden. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass der neue Mechanismus fair und verhältnismäßig ist“, betont Meyer-Lindenberg. „Die DGPPN wird sich auch künftig dafür engagieren, dass Richtlinien und Regelungen einer guten psychiatrischen Versorgung dienen und dieser nicht im Weg stehen.“
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