Personalrichtlinie Psychiatrie: Beschluss des G-BA sendet gemischte Signale 23. Juni 2025 Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank (Quelle: DGPPN | Claudia Burger) Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt die Entscheidung des G-BA zur Flexibilisierung beim Personaleinsatz in der Versorgung psychisch erkrankter Menschen, sieht die „Scharfschaltung“ der vorgesehenen Strafzahlungen bei Unterschreitung von Personal-Mindestvorgaben jedoch mit Sorge. Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat in seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) behandelt. Die PPP-RL regelt festgelegte und verbindliche Mindestpersonalvorgaben, die von den einzelnen Einrichtungen für die jeweilige tätige Berufsgruppe vorzuhalten sind. Die derzeit noch geltenden Übergangsregelungen für Sanktionszahlungen werden nun zum Ende des Jahres 2025 auslaufen. Ab dem 1. Januar 2026 müssen somit Kliniken bei Nichterfüllung der Personaluntergrenzen Strafzahlungen leisten. Die DGPPN hatte eine Fortsetzung der Übergangsfrist gefordert. „Wenn Kliniken diese Mindestvorgaben nicht erfüllen können, ist dies meist ein Ergebnis größerer Herausforderungen bei der Personalgewinnung, denen diese Kliniken derzeit begegnen müssen. Sanktionszahlungen werden die Probleme nur noch verstärken – sie lösen sie nicht. Dieser Schritt wird die Kliniken empfindlich treffen“, befürchtet Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN. Für Kliniken sei es trotz aller Anstrengungen oft nur sehr schwer möglich, angesichts des Fachkräftemangels die notwendigen Mitarbeitenden für eine adäquate Patientenbehandlung zu finden. Dieser Fachkräftemangel sei existent und werde definitiv nicht als ‚genereller Freibrief‘ seitens der Kliniken angeführt, wie der G-BA in seiner Pressemitteilung suggeriere, betont Gouzoulis-Mayfrank. Vielmehr müsse es darum gehen, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Versorgung der Patienten in den psychiatrischen Kliniken auch zukünftig sicherzustellen. „Sanktionen helfen aus unserer Sicht hier nicht weiter. Es wäre eher angeraten, alternative sektorenübergreifende und flexible Modelle zu implementieren, die den Kliniken dabei helfen können, das bestehende Personal bedarfsadaptiert effizienter einsetzen zu können. Die Gespräche und Bemühungen in diese Richtung müssen dringend und unter Einbeziehung der Fachgesellschaften fortgesetzt werden“, appelliert Gouzoulis-Mayfrank. Die DGPPN begrüßt hingegen die Reduktion der bürokratischen kleinteiligen Nachweispflichten und die beschlossene Flexibilisierung der Anrechenbarkeit der verschiedenen Berufsgruppen. Der erreichte Kompromiss sichert der Fachgesellschaft zufolge den Kliniken einen größeren Spielraum beim Personaleinsatz und erleichtert ebenso die Nachweisführung im Hinblick auf die Mindestvorgaben. Gouzoulis-Mayfrank: „Diese Flexibilisierung ist ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist hilfreich, dass weitere Berufsgruppen und mehr Hilfspersonal auf die einzelnen Berufsgruppen angerechnet werden können. Selbstverständlich darf dies nicht zu Lasten der Qualitätssicherung passieren, deswegen sind auch Grenzen der Anrechenbarkeit erforderlich.“
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