Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft wird Kassenleistung28. Mai 2020 Foto: ©Africa Studio – stock.adobe.com Um Säuglinge vor Keuchhusten zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) dringend eine Impfung der Mutter in den letzten Monaten der Schwangerschaft. Nach einem Beschluss des G-BA werden die Kosten hierfür nun von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Keuchhustenanfälle verursachen bei Säuglingen oft einen Atemstillstand. Außerdem kann die Infektion gerade in den ersten Lebensmonaten zu Entzündungen von Gehirn, Lungen und dem Mittelohr führen. Die einzige Möglichkeit, Neugeborene vor dieser lebensgefährlichen Ansteckungskrankheit zu schützen, ist eine Impfung der Mutter in den letzten Monaten der Schwangerschaft. Diese Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) dringend empfohlen, und der Gemeinsame Bundesausschuss hat jetzt den Weg dafür freigemacht, dass die Kosten für die Impfung gegen Keuchhusten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. „Nur durch eine Impfung in den letzten Monaten der Schwangerschaft entwickelt die Mutter so viele Antikörper, dass sie ihrem Baby für seine ersten Lebensmonate einen ausreichenden Schutz mitgibt“, erläutert Dr. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte. „Nach einer Impfung in früheren Jahren oder einer früher durchgemachten Pertussis-Erkrankung sind die Antikörperkonzentrationen im Blut der Mutter nicht mehr hoch genug; sie gibt dadurch keinen ausreichenden Schutz an ihr Baby weiter.“ Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung in den letzten drei Monaten der Schwangerschaft; sie kann vorgezogen werden, wenn es Hinweise auf eine mögliche Frühgeburt gibt. Die Impfung soll auf jeden Fall und in jeder Schwangerschaft durchgeführt werden, auch wenn die Schwangere bereits vorher geimpft wurde.
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