Pflegenotstand in Kinderkliniken – wie geht es weiter?

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Anlässlich des Tages der Pflege am 12. Mai fordert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), bei der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes den Fachkräftemangel an Kinderkliniken nicht zu verdrängen.

Mit dem Pflegeberufereformgesetz aus dem letzten Jahr wurden die Pflegeausbildungen der Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Alle Auszubildenden müssen einen geringen Teil in der Kinder- und Jugendmedizin absolvieren. Dies mache sie aber nicht zu Kinderkrankenschwestern/-pflegern, erklärte die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ).

Die Fachgesellschaft begrüßt deshalb die nach wie vor bestehende Möglichkeit, sich im Rahmen der dreijährigen Ausbildung mit einem Vertiefungsansatz in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ausbilden zu lassen. Zusätzlich haben die Auszubildenden für das dritte Ausbildungsjahr die Möglichkeit, sich für die Kinderkrankenpflege zu spezialisieren. Der eigenständige Beruf der Kinderkrankenschwester/des Kinderkrankenpflegers habe damit zunächst Bestand. Und das sei unbedingt notwendig – kleine Kinder mit ihren speziellen Bedürfnissen brauchen qualifizierte Pflege, erklärte die DGKJ.

Die Umsetzung des Gesetzes wird nun in einer Verordnung geregelt. Dabei sei unbedingt darauf zu achten, dass die spezifischen Inhalte der Kinderkrankenpflege auch weiterhin angeboten werden, mahnte die Fachgesellschaft.

„Dem Willen des Gesetzgebers, die Möglichkeit der eigenständigen Kinderkrankenpflege zu erhalten, muss auch in der Verordnung Rechnung getragen werden. Es kann nicht sein, dass die vergleichsweise wenigen Ausbildungsplätze (6640) in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch die verpflichtenden Anteile der Ausbildung aller (120.000) verstopft werden“, sagte der Generalsekretär der DGKJ, PD Dr. Burkhard Rodeck.