Psychische Erkrankungen sollen zunehmend am Wohnort behandelt werden17. Juli 2018 Manne Lucha, Minister für Soziales und Integration in Baden-Württemberg Menschen mit seelischen Erkrankungen sollen in Baden-Württemberg möglichst am Wohnort behandelt werden können. Einen entsprechenden Rahmenplan für die Versorgung psychisch kranker Menschen stellte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) vor. Danach unterstützt die Landesregierung den Trend, dass sich die psychiatrischen Kliniken in Versorgungszentren mit ambulanten und tagesklinischen Angeboten verwandeln. „Nicht nur psychiatrische Kliniken verzeichnen steigende Aufnahmezahlen, auch in Allgemeinkrankenhäusern steigt die Kombination von psychischen mit somatischen Erkrankungen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. Der neue Landespsychiatrieplan greife diese Entwicklung auf und enthalte eine umfassende Rahmenplanung für die Versorgung psychisch kranker Menschen in Baden-Württemberg. „Wir haben es mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren auch geschafft, uns mit allen Akteuren des psychiatrischen Versorgungssystems sowie den Betroffenen und deren Angehörigen auf gemeinsame Empfehlungen zur Umsetzung einer gemeindeintegrierten Versorgung zu einigen“, sagte Lucha. Neue Strukturen wirksam – Verbesserungen aber weiter nötig Auch wenn es Zwangseinweisungen in psychiatrische Kliniken in Baden-Württemberg vergleichsweise selten gebe, so sei dennoch jede einzelne Krankenhausaufnahme gegen ihren Willen für die betroffene Person besonders eingreifend. Deshalb müsse die Zahl der Zwangseinweisungen und -maßnahmen weiter gesenkt werden, sagte Lucha. „Hier leisten das im Wege des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes neu eingerichtete Melderegister zur landesweiten Erfassung von Zwangsmaßnahmen und die eingerichteten Besuchskommissionen zur Überprüfung der Qualität der anerkannten stationären psychiatrischen Einrichtungen einen wesentlichen Beitrag.“ „Die psychiatrische Versorgung verlagert sich immer mehr in die Gemeinde. Die Landesregierung unterstützt diesen Trend, nach dem sich die psychiatrischen Kliniken in Versorgungszentren mit integrierten ambulanten und tagesklinischen Angeboten verwandeln“, führte Minister Lucha weiter aus. Die Möglichkeiten der stationsäquivalenten Behandlung, bei denen die Menschen auch bei erheblichen psychischen Beeinträchtigungen zuhause in ihrer gewohnten Umgebung qualifiziert behandelt werden, müssten weiter ausgeschöpft werden. „Das erspart nicht nur stationäre Aufnahmen – auch das Umfeld der erkrankten Person kann in die Behandlung einbezogen werden.“ Gleiches gelte für die in Baden-Württemberg flächendeckend eingerichteten sozialpsychiatrischen Dienste. Da diese seit einigen Jahren immer mehr Aufgaben übernehmen, sei hier der Einsatz weiterer finanzieller Ressourcen angezeigt, so Lucha. Der Landespsychiatrieplan spricht sich auch für eine weitere Vernetzung der verschiedenen Hilfeangebote aus. „Um dies in allen 44 Stadt- und Landkreisen zu gestalten, haben wir die Gemeindepsychiatrischen Verbünde bereits 2014 im baden-württembergischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verankert“, sagte Minister Lucha. Das Bundesteilhabegesetz, das ab 2020 die Eingliederungshilfe neu regelt, brauche zur Umsetzung der „Leistungen wie aus einer Hand“ ein gut funktionierendes Verbundsystem aller Träger psychiatrischer Einrichtungen unter Einbeziehung der Sozialverwaltungen der Landkreise. Anlass für die umfassende Neuerarbeitung des aus dem Jahr 2000 stammenden Landespsychiatrieplans war das Inkrafttreten des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes am 1. Januar 2015. Hier ist in § 12 vorgesehen, dass das Sozialministerium einen Landespsychiatrieplan erstellt, der die Rahmenplanung für Personen mit psychischen Erkrankungen enthält. Das Ministerium wurde in dem darauf folgenden dreijährigen Prozess vom Landesarbeitskreis Psychiatrie beraten, in dem die unterschiedlichen Beteiligten des psychiatrischen Versorgungssystems vertreten sind. Der neue Landespsychiatrieplan besteht aus insgesamt vier Teilen. Nach einer Einleitung in Teil A werden in einem allgemeinen Teil B die Grundlagen, Rahmenbedingungen, Ziele und Beteiligten dargestellt. Im sich anschließenden besonderen Teil C erfolgt eine Darstellung der spezielle Versorgungsstrukturen und Versorgungsangebote (Allgemeinpsychiatrie, Psychosomatik, Sucht, Gerontopsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Menschen mit Intelligenzminderung und psychischen Störungen, Forensik, Migrantinnen und Migranten mit psychischen Störungen). In einem abschließenden Teil D erfolgt eine Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen des Landespsychiatrieplans nebst Empfehlungen zur Umsetzung.
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