Reinhardt: Wir brauchen ein neues Vergütungskonzept für Kinderstationen

Kranke Kinder benötigen mehr Aufmerksamkeit und Pflege als Erwachsene. (Foto: © Rido – stock.adobe.com)

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigte Reform der Vergütungsregeln für Kinderstationen und fordert eine substanzielle Reform der Klinikfinanzierung.

“Die Fallzahlen steigen, trotzdem werden in den Krankenhäusern seit Jahren Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin geschlossen, Betten abgebaut und Geburtsstationen dichtgemacht. Das Personal ist überlastet, die Behandlungs­qualität sinkt, vielerorts droht Unterversorgung. Deshalb ist es richtig, dass die Krankenhausreformkommission der Bundesregierung gleich in ihrer ersten Stellungnahme auf die dramatische Situation in der Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe hinweist”, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt.

Die Behandlung von Kindern sei schwer plan- und steuerbar. “Kinderstationen haben im Vergleich mit Erwachsenenstationen nicht nur einen besonders hohen Anteil an Akutpatienten, sie brauchen auch erheblich mehr Personal, um diese zu behandeln. Die hohen Fixkosten sowie das überdurch­schnittliche Leistungsspektrum führen in der aktuellen Vergütungssystematik dazu, dass Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe kaum kostendeckend betrieben werden können”, ergänzte Reinhardt.

Die Diagnose und die von der Kommission genannten Reformvor­schläge seien daher ein erster, wichtiger Schritt, aber allein nicht ausreichend, so der BÄK-Präsident. Die Kommission müsse jetzt schnell und ergebnisoffen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ins Spiel gebrachte Herausnahme der Kinderkliniken aus dem Fallpauschalensystem prüfen und alternative Vergütungskonzepte ausarbeiten, forderte er.

“Der Grund für die genannten Probleme liegt im System. Er lässt sich nicht allein mit Zuschlägen und zusätzlichen Vergütungsvolumina beseitigen. Solange der ökonomisch motivierte Druck weiter bestehen bleibt, den starre, auf Wettbewerb ausgerichtete DRG-Fallpauschalen ausüben, wird sich nichts grundlegend ändern. Notwendig wäre eine substanzielle Reform der Klinikfinanzierung, die den Menschen mit seinem Versorgungsbedarf in den Mittelpunkt rückt”, erklärte Reinhardt.