S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon aktualisiert

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Die S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon bietet medizinische Grundlagen und wissenschaftliche Evidenz für Ärztinnen und Ärzte. Dabei werden unter anderem Ausführungen zur Methodenwahl, zu Indikationen und zur Beratung von Betroffenen dargelegt.

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2025 rund 106.000 gemeldete Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr mit -0,7 Prozent leicht verringert, lag damit jedoch weiterhin über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, in denen es stets zwischen rund 99.000 und 101.000 gemeldete Fälle gab.

Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation benötigen eine qualifizierte Beratung und eine medizinisch sichere Versorgung. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch kann mit erheblichen persönlichen, sozialen und ethischen Konflikten verbunden sein. Eine qualifizierte Beratung und medizinische Versorgung müssen dieser besonderen Situation Rechnung tragen. Ziel der Leitlinie ist es, hierfür eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen und evidenzbasierte Empfehlungen für die Beratung und Entscheidungsfindung, die medizinischen Methoden und deren Durchführung sowie die Nachsorge und den Umgang mit möglichen Komplikationen zu geben. Eine gute Versorgung umfasst dabei qualifizierte Beratung, eine medizinisch sichere Durchführung und eine verlässliche Nachsorge.

Information und Beratung zur Entscheidungsfindung

„Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch hängt in besonderem Maße von der persönlichen Lebenssituation sowie den Werten und Vorstellungen der betroffenen Frau ab. Frauen sollen deshalb frühzeitig verlässliche, evidenzbasierte Informationen und Unterstützung erhalten, die ihnen eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung ermöglichen“, kommentiert Prof. Stephanie Wallwiener, Leitlinienkoordinatorin.

Beratung soll die Frau darin unterstützen, ihre individuelle Konfliktsituation zu klären, bestehende Handlungsoptionen zu erkennen und auf dieser Grundlage eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

Wichtig ist dabei, dass Ärztinnen und Ärzte Frauen den möglichen Nutzen, die möglichen Risiken und Folgen jeder Methode des Schwangerschaftsabbruchs evidenzbasiert und in Bezug auf die persönliche Lebenssituation der Frau verständlich darstellen sollen. Dazu zählen die Informationen über den zeitlichen Ablauf eines Abbruchs und die beteiligten Stellen. Diese sollen baldmöglichst und auf eine Weise erfolgen, die es der Frau ermöglicht, sich im Gesundheitswesen zurecht zu finden, ihre weitere gesundheitliche Versorgung in Anspruch zu nehmen und die weiteren Schritte zu einem Schwangerschaftsabbruch oder dem Fortführen der Schwangerschaft zu unternehmen.

Ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen und Ressourcen der schwangeren Frau, die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen sollen die Kommunikation mit der schwangeren Frau kennzeichnen.

Maßnahmen vor dem Schwangerschaftsabbruch

Bevor ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, soll die Schwangerschaft ärztlich festgestellt werden. Die meisten Frauen, die sich wegen eines Schwangerschaftsabbruchs vorstellen, haben nach Ausbleiben ihrer Menstruation bereits einen qualitativen ß-hCG-Urintest durchgeführt. Eine ß-hCG-Bestimmung im Urin der Schwangeren in der Einrichtung, die den Abbruch durchführt, oder eine Ultraschalluntersuchung sind dennoch obligatorisch.

Sichere sonographische Schwangerschaftszeichen im ersten Trimenon sind der Nachweis einer Fruchthöhle, eines Dottersackes oder eines Embryos durch eine Ultraschalluntersuchung. Insbesondere soll dann eine Ultraschalluntersuchung zur Datierung der Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, wenn der Menstruationszyklus der Patientin unregelmäßig, der erste Tag der letzten Regel nicht sicher bekannt oder die palpatorische Uterusgröße nicht mit der errechneten Schwangerschaftswoche übereinstimmend ist.

Wenn das Schwangerschaftsalter aufgrund von Zyklusanamnese oder Konzeptionstermin hinreichend sicher bestimmbar ist und keine Anzeichen oder Risikofaktoren für eine Einnistung einer befruchteten Eizelle (Extrauteringravidität) außerhalb der Gebärmutterhöhle vorliegen, kann in der besonderen Situation des medikamentösen Abbruchs bis SSW 9+0 auf eine Ultraschalluntersuchung verzichtet werden. Wenn Kontrollen zum Ausschluss einer Extrauteringravidität oder weiterbestehender Schwangerschaft (z.B. HCG-Kontrollen) durchgeführt werden, kann ein medikamentöser oder operativer Schwangerschaftsabbruch vor der sonographischen Darstellbarkeit von Dottersack oder Embryo erwogen werden.

Eine besondere Bedeutung kommt der Aufklärung im Zusammenhang mit pränatalmedizinischen Screeninguntersuchungen zu. Schwangere sollen bereits vor sonographischen oder genetischen Screeninguntersuchungen über die Möglichkeit falsch-positiver und falsch-negativer Ergebnisse informiert werden. Auffällige Screeningbefunde – etwa nach einem NIPT – bedürfen einer qualifizierten diagnostischen Abklärung, bevor daraus weitreichende Entscheidungen abgeleitet werden.

Im Rahmen der Handlungsempfehlungen zu den Maßnahmen vor dem Schwangerschaftsabbruch werden zusätzlich die prä-interventionelle Bestimmung von Laborwerten, der Umgang mit Frauen mit speziellem Bedarf und die Aufklärung über die Risiken eines Abbruchs detailliert betrachtet.

Medikamentöser und operativer Schwangerschaftsabbruch

Bei einem medikamentösen Abbruch sind der Ort und die Art der Durchführung wichtige Faktoren. Die Patientinnen sollen wählen dürfen, ob sie das Medikament in Einrichtungen wie Kliniken oder Praxen oder alternativ zu Hause einnehmen wollen. Bei einem medikamentösen Abbruch bis 63 Tage p.m. sollte der Frau dabei die Einnahme außerhalb der medizinischen Einrichtung angeboten werden, bei vergleichbarer Effektivität und Sicherheit. Für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sollte eine Kombination aus Mifepriston und 24 bis 48 Stunden später Misoprostol verabreicht werden. Die Angaben der Mengen unterscheiden sich zwischen den Schwangerschaftswochen 7+0 bzw. 7+1 bis 9+0. Darüber hinaus sollen Frauen vor einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch darüber aufgeklärt werden, dass ab Schwangerschaftswoche 7+1 die Anwendung von Misoprostol in Kombination mit Mifepriston ein „off label use“ ist. Ab drei Stunden nach Misoprostol-Einnahme kann bei ausbleibender Blutung eine zweite Dosis Misoprostol verabreicht werden.

Bei Einnahme des Präparats außerhalb einer medizinischen Einrichtung soll jeder der folgenden Punkte sichergestellt sein:

  • umfassende Aufklärung
  • ausreichende Versorgung mit Medikamenten
  • jederzeit vorhandene Möglichkeit zum telefonischen oder persönlichen Kontakt zu einer medizinischen Einrichtung
  • Erfahrung in der Durchführung von medikamentösen Abbrüchen sowie im Management von Komplikationen

Bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch soll die Patientin eine schriftliche Befund- und Behandlungsdokumentation sowie eine Notfall-Telefonnummer erhalten. Ein Weg, der in der Leitlinie beleuchtet wird, ist die telemedizinische Durchführung eines medikamentösen Abbruchs. Zu gewährleisten ist dabei, dass jederzeit telefonischer oder persönlicher Kontakt zu einer medizinischen Einrichtung möglich ist, die Erfahrung in der Durchführung von medikamentösen Abbrüchen sowie im Management von Komplikationen aufweist.

Die Autoren- und Autorinnengruppe beschäftigt sich weiterhin mit Frauen mit speziellen Erkrankungen oder Risiken, der Antibiotikaprophylaxe sowie einem ausführlichen Applikationsschema für Mifepriston und Misoprostol. Bezüglich des Nebenwirkungsmanagements blicken die Expertinnen und Experten in der Leitlinie sowohl auf den Umgang mit Blutungen, Schmerzen und Prostaglandin-Effekten als auch mit Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Komplikationen. Hervorgehoben wird, dass die Beendigung der Schwangerschaft nach einem medikamentösen Abbruch kontrolliert werden soll.

Wenn ein operativer Schwangerschaftsabbruch erfolgen soll, sollte im Voraus rechtzeitig eine Abklärung erfolgen, um somatische und psychische Erkrankungen der Patientin zu erkennen, die mit einem erhöhten Komplikationsrisiko verbunden sein können. Vor einem operativen Schwangerschaftsabbruch sollte des Weiteren ein Priming der Zervix durchgeführt werden, um das Risiko von unvollständigen Abbrüchen und die Notwendigkeit zusätzlicher mechanischer Dilatation sowie möglicherweise das Risiko von Frühgeburten bei nachfolgenden Schwangerschaften zu reduzieren. Die Ausführungen in der Leitlinie beschäftigen sich mit der Methodenauswahl und der Technik des operativen Eingriffs, wobei auch die Analgesie/Anästhesie, die Notwendigkeit und der Nutzen einer histopathologischen Untersuchung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zum Management von Komplikationen berücksichtigt werden. Auch postoperative Verhaltensempfehlungen und die Nachuntersuchung und -betreuung finden Beachtung.

Psychische und emotionale Aspekte und Unterstützungsangebote

Auch psychische und emotionale Aspekte werden in der Leitlinie berücksichtigt. Frauen können im Zusammenhang mit einer ungewollten Schwangerschaft und einem Schwangerschaftsabbruch unterschiedliche emotionale Reaktionen erleben. Bei entsprechendem individuellem Bedarf sollen geeignete Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.

„Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch kann mit erheblichen persönlichen und sozialen Konflikten verbunden sein. Frauen in dieser Situation brauchen eine qualifizierte Beratung, die Orientierung gibt und eine selbstbestimmte Entscheidung ermöglicht. Wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen sie sich auf eine medizinisch sichere, evidenzbasierte Versorgung und eine verlässliche Nachsorge verlassen können“, erklärt Prof. Anton J. Scharl, Leitlinienkoordinator.

Das in den Schwangerschaftsabbruch involvierte medizinische Personal soll darüber hinaus akzeptierend und unterstützend auf emotionale Reaktionen von Frauen eingehen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Dabei soll stigmatisierendes Verhalten vermieden werden. Frauen und ggf. deren Partner oder Partnerinnen sollen jedoch ermutigt werden, sich nach einem Schwangerschaftsabbruch Unterstützung durch geeignete Personen im privaten Umfeld zu suchen und ggf. auf die Angebote professioneller Unterstützung, z.B. in Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, hingewiesen werden.

Außerdem sollen Patientinnen zu geeigneten Möglichkeiten der Kontrazeption beraten werden.

Die Leitlinie soll dazu beitragen, Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation eine qualifizierte Beratung sowie eine medizinisch sichere und evidenzbasierte Versorgung zu ermöglichen. Sie berücksichtigt dabei die Entscheidungsfindung ebenso wie die Durchführung und Nachsorge des Schwangerschaftsabbruchs.