SpiFa fordert unbedingte Nachbesserungen am TSVG26. November 2018 SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann findet, dass die Eingriffe der Politik in die Selbstverwaltung zu weit gehen. Foto: SpiFa/Schoelzel Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) hält an seiner kritischen Sichtweise des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) fest. Für den weiteren parlamentarischen Beratungsprozess sieht der Verband zwei zentrale Punkte als maßgebliche Forderungen an. Beide seien dringend und wichtig. An erster Stelle steht die Entbudgetierung ärztlicher Leistungen. „Diese Forderung ist weiterhin aufrecht zu erhalten“, sagte SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dr. Dirk Heinrich am Montag in Berlin. „Budgets sind versorgungsfeindlich und Urheber der Wartezeiten für den Patienten.“ Zudem müsse die sogenannte offene Sprechstunde freiwillig ausgestaltet werden. „Ein Zwang zum Angebot einer offenen Sprechstunde löst keine Probleme, weil die Vertragsärzte hinsichtlich ihrer Arbeitsbelastung bereits heute am Limit sind“, so Heinrich. Vertragsärzte, die mehr leisten können und wollen, hätten mit einem freiwilligen Angebot einer offenen Sprechstunde die Möglichkeit, das Versorgungsangebot zu erweitern. Der Zuschlag auf die Grundpauschalen für Leistungen in der offenen Sprechstunde muss laut SpiFa von 15 auf 50 Prozent erhöht werden. „Die bisher geplante Regelung setzt keinen ausreichenden Anreiz, das Praxisgeschehen zugunsten einer offenen Sprechstunde umzustellen, weil durch die Budgetierung der Leistungen trotz eines Zuschlages (noch) nicht einmal der Preis der Leistung gemäß Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) erreicht werden kann.“ Des Weiteren müsse ein Überweisungsvorbehalt für eine Zuweisung in die offene Sprechstunde zu Vertragsärzten der fachärztlichen Versorgungsebene aufgehoben werden. Bereits heute fehle der Nachwuchs im hausärztlichen Versorgungsbereich, sodass ein solcher, gesetzlich verankerter Überweisungsvorbehalt in eine offene Sprechstunde die Versorgungsprobleme der hausärztlichen Versorgungsebene weiter verschärfe, argumentiert der SpiFa. „Wir begrüßen, dass die fachärztliche Grundversorgung in ihrer Bedeutung und Unverzichtbarkeit in der Diskussion angekommen ist“, sagt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. „Wenn nun jedoch gesetzgeberische Eingriffe in die Selbstverwaltung – wie sie die Koalition offensichtlich für zielführend erachtet – so tief gehen, dass sich die Selbstverwaltung nicht nur ändert, sondern schlicht funktionsunfähig wird, dann werden hier klar Grenzen überschritten.“ Die Bundesländer haben nach Auffassung des Fachärzteverbandes offenbar kein Interesse mehr an Selbstverwaltung und deren Strukturen; dies sei am 23.11.2018 in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Bundesrates deutlich geworden. (SpiFa/ms)
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