SpiFa: In der nächsten Legislaturperiode muss das Belegarztwesen gestärkt werden17. Oktober 2017 „Diese Art von Versorgung entspricht dem Wunsch der Patienten”, sagt SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann. Foto: Andreas Schoelzel / SpiFa Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) legt Vorschläge zur Wiederbelebung des Belegarztwesens vor und fordert damit eine konsequente Verbesserung der sektorenübergreifenden Patientenversorgung. Bereits im Juni dieses Jahres rief der Spitzenverband gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden das „Aktionsbündnis Belegarztwesen“ ins Leben. Das Belegarztwesen ist laut SpiFa ein weltweit verbreitetes Modell für eine gut funktionierende intersektorale Versorgung und die einzige Versorgungsstruktur, die eine Patientenbetreuung über alle Sektoren hinweg durch dieselbe Ärztin beziehungsweise denselben Arzt ermöglicht. Nicht zuletzt für den ländlichen Raum könne damit Versorgungsengpässen wirkungsvoll begegnet werden, ist der SpiFa überzeugt. Daher fordert der SpiFa den Gesetzgeber auf, den Verbotsvorbehalt auf die belegärztliche Tätigkeit auszudehnen und damit belegärztliche Behandlung bruchfrei und sektorenunabhängig zu gestalten. Dies bedeute auch, dass eine strukturell gleiche Erlössituation wie bei Hauptabteilungen im DRG-System hergestellt werden müsse und die Vergütung belegärztlicher Leistungen grundsätzlich außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgen müsse. Folglich müsse § 121 Abs. 3 SGB V entsprechend angepasst werden. DRGs, welche die spezielle Kosten- und Vergütungsstruktur des Belegarztwesens berücksichtigen, müssen durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (IneK) angepasst werden. So wie 2007 mit dem GKV-Änderungsgesetz die Umwandlung von Belegabteilungen in Hauptabteilungen vereinfacht wurde, müsse nun die Umwandlung von Haupt- in Belegabteilungen vereinfacht werden, fordert der Spitzenverband. In der Krankenhausplanung der Länder müsse eine Mindestmenge an Belegbetten ausgewiesen werden, in Krankenhäuser zu führenden. Bruchlose Versorgung der Patienten durch einen Arzt „Ein weiterentwickeltes Belegarztwesen befördert das übergeordnete Ziel der Überwindung von starren Sektorengrenzen bei gleichzeitigem Erhalt eines hohen Versorgungsniveaus mit einer bruchlosen Versorgung der Patienten durch den selbst gewählten und aus der ambulanten Versorgung bekannten Arzt“, sagt Dr. Andreas Hellmann, Mitglied des SpiFa-Schnittstellenausschusses ambulant/stationär und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Belegärzte (BdB). „Mit dem Belegarztwesen werden die Prinzipien der Freiberuflichkeit, der persönlichen Leistungserbringung und vertragsärztlichen Zulassung gewahrt.“ „Diese Art von Versorgung entspricht dem Wunsch der Patienten und stellt eine effiziente Versorgungsform dar“, erklärt Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. „Die stationäre Versorgung bleibt elementarer, notwendiger Bestandteil eines Gesundheitssystems. Bei den sogenannten ‘stationär/ambulanten’ Fällen mit bis zu drei Tagen Liegedauer sind geeignete Strukturen bereits definiert und müssen endlich eingeführt werden“ . Bereits im Juni hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen des Sicherstellungskongresses das Thema Belegarztwesen wieder in den Fokus gerückt, was vom SpiFa ausdrücklich begrüßt wurde. Das Grundsatzpapier „Verbesserung der Patientenversorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär mittels Stärkung des Belegarztsystems“ präzisiert die Forderungen des SpiFa aus ihrer Agenda „Facharzt 2020“ und bietet zahlreiche Verbesserungsvorschläge zur zukunftsfähigen Gestaltung intersektoraler Versorgung. (SpiFa/ms) Quelle: SpiFa
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