SpiFa weist AOK-Vorschlag zur weiteren Bereinigung der Gesamtvergütung zurück29. September 2020 Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Foto: SpiFa Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zu den Finanzierungsregelungen im Regierungsentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes und weist den Vorschlag der AOK entschieden zurück, die Gesamtvergütung weiter zu bereinigen und damit die im TSVG vorgesehenen extrabudgetären Zuschläge finanziell zu neutralisieren. Die vorgesehenen Regelungen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des in der vergangenen Woche vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurfes des Versorgungsverbesserungsgesetzes stoßen beim SpiFa auf Widerstand. Der von der Bundesregierung für das Jahr 2021 beabsichtigte kassenübergreifende Solidarausgleich, bei dem die Finanzreserven der Krankenkassen, die 0,4 Monatsausgaben überschreiten, anteilig herangezogen und den Einnahmen des Gesundheitsfonds zugeführt werden sollen, stelle nichts anderes dar als Kassensozialismus. „Es darf nicht sein, dass Krankenkassen, wenn sie gut gewirtschaftet haben, dafür jetzt bestraft werden sollen. Der SpiFa fordert alle Fraktionen im Bundestag auf, diesem Dammbruch mit entschiedenem Widerstand entgegenzutreten“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa. Der SpiFa befürwortet die Erhöhung des Steuerzuschusses für den Gesundheitsfonds. Angesichts der Ausweitung versicherungsfremder Leistungen in den vergangenen Jahren, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, und der Querfinanzierung von Aufgaben der Bundesländer, sei eine einmalige Erhöhung des Bundeszuschusses in Höhe von fünf Milliarden Euro aber viel zu gering, so der Verband. Der SpiFa fordert daher eine deutlichere Erhöhung. Der Bundeszuschuss müsse in den kommenden Jahren mindestens 25 Milliarden jährlich betragen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Der SpiFa weist den Vorschlag des AOK-Bundesverbandes, die Gesamtvergütung weiter zu bereinigen und damit die im TSVG vorgesehenen extrabudgetären Zuschläge finanziell zu neutralisieren, entschieden zurück. „Im Nachgang des Gesetzgebungsverfahrens versucht die AOK, die Fortschritte des TSVG wieder zurückzunehmen und den gewonnenen Spielraum der Fachärzte einzuschränken. Wir lehnen diesen Vorschlag der AOK entschieden ab, weil er der eigentlichen Zielsetzung des TSVG, durch eine teilweise Beendigung der Budgetierung ärztlicher Leistungen zu einem Abbau von Wartezeiten insbesondere im fachärztlichen Bereich zu kommen, völlig zuwiderläuft. Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass dieser krude Vorschlag von der Bundesregierung nicht aufgenommen wurde.“, so Lindemann weiter.
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