Ständige Impfkommission empfiehlt Impfung gegen Gürtelrose28. Dezember 2018 © Alexander Raths – fotolia.com Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen Personen ab 60 Jahre die Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem sogenannten Totimpfstoff als Standardimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren (Indikationsimpfung). Die Gürtelrose-Impfung wird erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat. Gürtelrose oder Herpes zoster wird durch das Varizella-zoster-Virus ausgelöst. Das Virus verursacht bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen. Nach Abklingen der Varizellen bleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt Herpes zoster verursachen. Typisch für Herpes zoster ist ein brennender Schmerz, gefolgt von einer zumeist halbseitigen, bandartigen Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Hautareal. Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf. Nach Abheilen des Hautausschlages kann ein Nervenschmerz (Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre anhalten und die Lebensqualität erheblich einschränken. In Deutschland erkranken nach Untersuchungen des RKI auf Basis von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster, etwa 5% von ihnen entwickeln eine Komplikation in Form einer Postherpetischen Neuralgie. Am häufigsten sind ältere Menschen betroffen. Patienten mit einem geschwächten Immunsystem haben ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Die Impfserie für den Herpes-zoster-Totimpfstoff besteht aus zwei Impfstoffdosen, die intramuskulär im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht werden. Die Wirksamkeit zum Schutz vor Herpes zoster beträgt ab dem Alter von 50 Jahren 92 % und zum Schutz vor postherpetischer Neuralgie 82 %. Der Schutz vor Herpes zoster nimmt mit zunehmendem Alter leicht ab, er beträgt bei den über 70-Jährigen aber noch circa 90 %. In Deutschland sind zwei Impfstoffe gegen Herpes zoster für Personen ab 50 Jahren zugelassen, seit 2013 ein Lebendimpfstoff und seit 2018 ein Totimpfstoff. Der Herpes-zoster-Lebendimpfstoff wird von der STIKO aufgrund der eingeschränkten Wirksamkeit und seiner begrenzten Wirkdauer nicht für die Standardimpfung empfohlen. Außerdem ist der Lebendimpfstoff nicht zur Impfung von Personen mit geschwächtem Immunsystem geeignet. Die Impfung mit dem Herpes-zoster-Totimpfstoff ist sicher. In den Zulassungsstudien gab es kein Signal für schwere Nebenwirkungen. Allerdings ist der Totimpfstoff sehr reaktogen. Lokalreaktionen (Schmerzen an der Injektionsstelle, Rötung und Schwellung) sowie systemische Reaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Myalgie und Kopfschmerzen treten etwa bei jeder zehnten geimpften Person auf. Die Impfreaktionen sind jedoch nur von kurzer Dauer und halten ein bis zwei Tage an. Die neue Empfehlung und die wissenschaftliche Begründung sind im Epidemiologischen Bulletin 50/2018 veröffentlicht. Gleichzeitig wurden auf der RKI-Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Herpes zoster und zu Varizellen bereitgestellt. Weitere Informationen: http://www.rki.de/zoster-impfung Quelle: Robert Koch-Institut
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