Teures Versprechen? Bundeskabinett beschließt Notfallreform22. April 2026 Bild: stokkete – stock.adobe.com Das Ziel der Gesetzespläne zur Notfallreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ist unter anderem eine strukturiertere, in Teilen digitalisierte und sektorenübergreifende Versorgung von Notfallpatienten. Kliniken und Niedergelassene bewerten die Pläne als Versprechungen, die überwiegend auf ihre Kosten gehen. Von Harald Raabe Zentrale Bestandteile des am 22. April beschlossenen Gesetzentwurfs zur Reform der Notfallversorgung sind eine bessere Patientensteuerung über eine bundeseinheitliche Telefonnummer sowie integrierte Notfallzentren (INZ). Die bundeseinheitliche Telefonnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) soll ausgebaut und enger mit der Notrufnummer der Rettungsstellen 112 vernetzt werden. Über sie sollen telemedizinische und aufsuchende Notdienste zur Notfallversorgung bereitgestellt werden. In INZ, die flächendeckend an ausgewählten Klinikstandorten aufgebaut werden sollen, sollen Patienten über eine digital unterstützte Ersteinschätzung in eine nahegelegene Notfallpraxis oder die Notaufnahme weitergeleitet werden. Zudem soll die Notfallrettung als Sachleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden, damit Versicherte nicht auf eventuell angefallenen Kosten sitzenbleiben. „Es ist der dritte Anlauf – und in dieser Legislaturperiode wird das Vorhaben Erfolg haben“, zeigt sich Warken überzeugt. Die Reform sei ein weiterer Baustein, um Hilfesuchende besser durch das Gesundheitssystem zu der jeweiligen Versorgungsebene zu steuern, wodurch Notaufnahmen als auch Rettungsdienst entlastet würden. Kliniken und Kassenärzte sehen ihre Anliegen durch Warkens Pläne jedoch übergangen und warnen vor einer Überlastung der Sektoren. DKG: „Versprechungen der Politik zu Lasten Dritter“ Die Bundesregierung verspreche den Patienten mit der Notfallreform eine Verbesserung der Versorgung, die andere bezahlen sollen, kritisierte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in einer ersten Reaktion auf den Kabinettsbeschluss. „Der Politik muss klar sein, dass die Krankenhäuser in der ambulanten Notfallversorgung schon heute als Ausfallbürge auftreten“, konstatierte er. „13 Millionen Patienten werden aktuell in ambulanten Notfallstrukturen der Krankenhäuser versorgt, die eigentlich im niedergelassenen Bereich Hilfe erhalten müssten. Für jeden dieser Patienten entsteht den Kliniken ein Verlust von mehr als 100 Euro, weil die Vergütung viel zu niedrig kalkuliert ist. Für die Abklärung eines Notfalls erhalten wir noch nicht einmal 10 Euro“, erläutere Gaß. Ein weiterer Verlust von 1,5 Milliarden Euro, der durch die Pläne Warkens zu erwarten sei, könnten die Kliniken angesichts der von der Ministerin angekündigten Kürzungen im Klinikbereich nicht mehr kompensieren. Im Fokus der Kritik von Gaß stehen die INZ. Selbstverständlich werde man diese betreiben, wenn sie von den Krankenkassen voll refinanziert würden. Ansonsten „werden wir den Kassenärztlichen Vereinigungen gerne die Räume im Krankenhaus vermieten, die sie brauchen, um mit eigenem Personal die INZ zu betreiben“, so Gaß. Schwerwiegende Notfälle, die von dort weitergeleitet werden, würden selbstverständlich weiter behandelt. Besonders widersprüchlich bei den Plänen Warkens sei, dass Kliniken ohne INZ, Patienten zwar ersteinschätzen, häufig aber nicht behandeln dürften. Die INZ nach den Plänen Warkens sieht die DKG weder sektorenübergreifend noch koordiniert, sondern als „ein System, das eher neue Probleme schafft als bestehende löst“. KBV: „Da passt nichts zusammen“ Auch für die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner passt bei den Gesetzesplänen „hinten und vorne nichts zusammen“. Einerseits sollten durch das GKV-Stabilisierungsgesetzt im ambulanten Bereich über fünf Milliarden Euro gekürzt werden solle, andererseits in der Kabinettsvorlage Leistungsversprechen „in unzumutbarer Art und Weise aufgebläht“ würden. Es helfe niemanden, wenn die KVen dazu verpflichtet werden, 24 Stunden sieben Tage die Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen, wenn es für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen gibt, kritisierten die Kassenärzte. „Politik muss ehrlich zu den Menschen sein. Werden der Patientenversorgung Milliarden entzogen, sind Leistungsbeschränkungen unausweichlich“, so der KBV-Vorstand. GKV-Spitzenverband: „Notfallreform ein längst überfälliger Schritt“ Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis bewertete die im Gesetzentwurf festgeschriebenen Reformen als „längst überfälligen Schritt, denn so werden wir endlich eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten im Notfall erhalten“. So unterstützt der Spitzenverband, dass die notdienstliche Akutversorgung – als Teil des Sicherstellungsauftrags der KVen – täglich 24 Stunden zu gewährleisten ist, aber „der Ausbau der bestehenden Strukturen sollte dabei mit Augenmaß erfolgen und die KVen nicht vor unlösbare Personal- und Organisationsprobleme stellen“, so Stoff-Ahnis. Für einen bedarfsgerechten Aufbau von sektorenübergreifenden INZ und deren funktionierenden Betrieb sieht der Spitzenverband bundesweit einheitliche Vorgaben als entscheidend, gleichwohl bleibe die Umsetzung maßgeblich von der weiteren Ausgestaltung auf regionaler Ebene abhängig. Dem Spitzenverband zufolge kommt dabei dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) eine entscheidende Rolle zu. „Um eine bundesweit gleichwertige Notfallversorgungsstruktur zu gewährleisten, müssen zentrale Strukturvorgaben für die INZ-Standortauswahl und für die Durchführung des INZ-Ersteinschätzungsverfahrens durch den G-BA festgelegt werden. Das Gleiche gilt für die personelle und apparative Ausstattung von KV-Notdienstpraxen auf Bundesebene“, forderte der GKV-Spitzenverband. „Ein Flickenteppich regional unterschiedlicher Regelungen würde dem Ziel einer gleichwertigen und verlässlichen Notfallversorgung für alle Patientinnen und Patienten entgegenstehen“, betonte Stoff-Ahnis. Auch interessant: Notaufnahmen entlasten: Ersteinschätzung, Ticket-System und Gebühr für Bagatellfälle Verbesserte Notfallversorgung im Niemandsland zwischen Rettungsdienst, Notaufnahme und Hausarzt Notfallversorgung unter Druck: Fachleute fordern bessere Patientensteuerung
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