Transfusion von alten Blutkonserven erhöht Sterblichkeit4. Dezember 2018 Symbolbild: © Gina Sanders – Fotolia.com Nach einer schweren Verletzung ist die häufigste Todesursache der Blutverlust. Schwerverletzte, die Transfusionen von 22 Tage alten oder älteren Blutkonserven erhalten, könnten innerhalb von 24 Stunden mit ein erhöhtes Todesrisiko haben, wie eine neue Studie in “Annals of Emergency Medicine” zeigt. “Unsere Analyse zeigt, dass Transfusionen von Erythrozytenkonzentrat, die 22 Tage oder länger gelagert werden, potenziell toxisch sind”, sagte Studienleiterin Prof. Allison R. Jones von der University of Alabama at Birmingham. “Um unerwünschte Ereignisse oder den Tod zu vermeiden, können Patienten, die massive Transfusionen benötigen, davon profitieren, frisch eingelagerte oder maximal 14 Tage alte Erythrozytenkonzentrate zu erhalten.” Erythrozytenkonzentrate mit einem Alter von 22 Tagen oder mehr waren laut der Studie mit einem Anstieg des Sterberisikos um 5 Prozent verbunden. “Älteres Blut ist mit erhöhter Sterblichkeit und Nebenwirkungen bei massiv transfundierten Traumapatienten verbunden”. Die Sekundäranalyse der Daten aus der PROPPR-Studie (Pragmatic, Randomized Optimal Plasma and Platelet Ration) betrachtete 678 Patienten in 12 Level I Traumazentren in ganz Nordamerika. Je mehr Einheiten Erythrozytenkonzentrat transfundiert wurden, desto stärker stieg die Wahrscheinlichkeit für transfusionsbedingte Schäden, fand die Studie. Zu den klinischen Auswirkungen der gespeicherten Bluttoxizität gehört ein erhöhtes Risiko für Gerinnselbildung, Infektion, Sepsis, Organversagen und Tod. Die retrospektive Analyse betrachtete Patienten, die eine Mischung aus altem und frischem Blut erhielten. Zukünftige Studien sind notwendig, um die Ergebnisse der Patienten mit denen zu vergleichen, die nur frisches Blut erhalten, gegenüber denen, die nur altes Blut erhalten, wie die Autoren feststellen.
Mehr erfahren zu: "Gassen zum BStabG: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung Gesetzlich Krankenversicherter erleben“" Gassen zum BStabG: „Wir werden eine Zäsur in der Versorgung Gesetzlich Krankenversicherter erleben“ Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin scharf kritisiert.
Mehr erfahren zu: "„Die Praxen müssen die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten“" „Die Praxen müssen die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten“ Eine Digitalisierung, die Praxen entlastet und die Versorgung verbessert, forderte Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin am 4. September.
Mehr erfahren zu: "Hofmeister auf der KBV-Vertreterversammlung: „Praxen schaffen Arbeitsplätze und Kaufkraft“" Hofmeister auf der KBV-Vertreterversammlung: „Praxen schaffen Arbeitsplätze und Kaufkraft“ Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Arzt-Praxen hat der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin hervorgehoben.