Übergangsregelungen zur intensivmedizinischen Versorgung von Früh- und Reifgeborenen verlängert25. Juni 2019 Foto: ©Nenov Brothers – stock.adobe.com Die Übergangsregelung zur Erfüllung der Personalvorgaben für die Richtlinien über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen (QFR-RL) wird verlängert. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt übereinstimmend festgestellt. „Es besteht Einigkeit darüber, dass die zum 31. Dezember 2019 endende Übergangsregelung zur Erfüllung der Personalvorgaben verlängert werden muss. Es werden bereits verschiedene Szenarien beraten, um dem Personalmangel Rechnung zu tragen, ohne die ja aus gutem Grund bestehenden hohen Qualitätsanforderungen an Perinatalzentren auszuhöhlen. Der G-BA wird im Juli 2019 das Stellungnahmeverfahren zu den Regelungsvorschlägen einleiten, um hier zügig zu einer Lösung zu kommen” erklärte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, in Berlin. „Das ist ein wichtiges Signal für die Kliniken. Die drohende Einschränkung von verfügbaren Kinderintensivplätzen aufgrund zu rigider Personalvorgaben kann damit für 2020 abgewendet werden“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die DKG hatte beim G-BA einen Antrag zur Anpassung der Personalanforderungen auf neonatologischen Intensivstationen eingebracht und darin auf die akute Gefährdung der intensivmedizinischen Versorgung von Frühgeborenen hingewiesen (wir berichteten). Die Selbstverwaltungspartner müssen nun so schnell wie möglich die notwendigen Anpassungen beschließen. Dazu müssen auch die Regelungen zur Anrechenbarkeit bei den Personalquoten flexibilisiert und das Zwei-Schicht-Kriterium gestrichen werden.
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