UN-Mechanismus zum globalen Vorteilsausgleich: Neuer Leitfaden für Gendatenbanken

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Ein neuer Leitfaden soll Forschenden und Gendatenbanken dabei helfen, die Vorgaben des neuen UN-Mechanismus zum gerechten Vorteilsausgleich für digitale Sequenzinformationen umzusetzen.

Wie können biologische Datenbanken den globalen UN-Mechanismus zur gerechten Aufteilung von Gewinnen aus digitalen Sequenzinformationen technisch und organisatorisch untersützen, ohne den freien wissenschaftlichen Datenaustausch einzuschränken?

Eine Hilfestellung bietet nun der Praxisleitfaden eines internationalen Forschungsteams unter der Leitung der Abteilung Science Policy und Internationalisation des Leibniz-Instituts DSMZ-Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen.

Über den UN-Mechanismus wird derzeit im Rahmen der Verhandlungen für ein neues weltweites Biodiversitätsabkommen der Vereinten Nationen entschieden. „Die Verhandlungsführenden haben die biologischen Datenbanken gebeten, im Rahmen des neuen Mechanismus zur Aufteilung der Vorteile eine unterstützende Rolle zu übernehmen. Sie haben ein sorgfältiges Gleichgewicht gefunden zwischen dem Schutz der Rolle der Datenbanken als grundlegende Forschungsinfrastruktur und der Erhöhung von Transparenz sowie Rechtssicherheit, um die Aufteilung der Vorteile global zu verbessern“, informiert Dr. Amber Hartman Scholz, Leiterin der DSMZ-Abteilung Science Policy und Internationalisation.

Offene Wissenschaft versus gerechter Ausgleich

Digitale Sequenzinformationen von genetischen Ressourcen sind die Grundlage der modernen Lebenswissenschaften. Auf UN-Ebene – insbesondere durch die Beschlüsse der UN-Biodiversitätskonferenz COP16, Decision 16/2 – wurde ein multilateraler Mechanismus vereinbart, um finanzielle Erlöse aus der Nutzung von DSI fair mit den Herkunftsländern und indigenen Völkern zu teilen. Bislang fehlte es jedoch an einer globalen Infrastruktur, um diese rechtlichen Vorgaben ohne bürokratische Hürden in bestehende, frei zugängliche Gendatenbanken zu integrieren.

Skalierbare Maßnahmen für biologische Datenbanken

Die Autor:innen werteten globale Umfragen, Interviews und Fach-Workshops mit Mitarbeitenden internationaler Datenbanken aus. Die Studie identifiziert konkrete, skalierbare Maßnahmen, die ab sofort umgesetzt werden können:

  • Optimierte Aufklärung der Nutzenden: Automatische Benachrichtigungen beim Upload informieren Forschende direkt in der Datenbankoberfläche über geltende Compliance- und UN-Mechanismen.
  • Bessere geografische Metadaten: Datenbanken müssen die geordnete Erfassung des Ursprungsortes einer Probe strukturell vereinfachen.
  • Anpassung der Nutzungsbedingungen: Integration der UN-Richtlinien in die rechtlichen Vereinbarungen in den Nutzungsbedingungen der Datenbanken, um Rechtssicherheit zu verstärken.
  • Erfassung nicht-monetärer Vorteile: Neue Ansätze dokumentieren den Wissenstransfer, wie Kapazitätsaufbau in Entwicklungsländern, gemeinsame Publikationen und freie Schulungsprogramme.

Ethische Verpflichtung der Wissenschaft

„Die öffentlichen Datenbanken für digitale Sequenzinformationen sind unverzichtbare Referenzkorpora für Forschende weltweit, daher setzen wir uns zusammen mit der internationalen Wissenschafts-Community für den Erhalt eines offenen und kostenfreien Zugangs zu diesen Daten ein“, erklärt Dr. Barbara Ebert. Die Geschäftsführerin der Gesellschaft für biologische Daten ist Projektleiterin der Machbarkeitsstudie, in deren Rahmen Vorarbeiten für den Leitfaden entstanden. „Die Unterstützung eines gerechten Vorteilsausgleichs sehen wir als ethische Verpflichtung der Wissenschaft – dies schließt auch die Betreibenden wissenschaftlicher Dateninfrastrukturen ein“, ergänzt Ebert.

Mit dem Vorschlag der internationalen Autorengruppe behalten biologische Datenbanken ihren offenen Charakter, sichern jedoch gleichzeitig die globale Nachhaltigkeit und die Einhaltung internationaler Verträge. „Der offene Charakter der Datenbanken ist eine wesentliche Anforderung unserer Spitzenforschenden in Deutschland. Daher haben wir uns mit Partnern aus der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur NFDI in der Studie engagiert und sind stolz auf das Ergebnis“, erläutert Scholz abschließend.

Zuvor waren unter der Federführung von Scholz und des Leibniz-Instituts DSMZ bereits Leitfäden unter anderem zum Nagoya-Protokoll erarbeitet und veröffentlicht worden. Die Arbeiten sollen Forschende weltweit dabei unterstützen, sich im komplexen Rechtsrahmen der Forschung zurechtzufinden.