Unfallrisiko E-Roller: Gericht fordert Stadt Münster zum schnellen Handeln auf11. Februar 2022 Achtlos auf Gehwegen abgestellte E-Scooter können insbesondere für Sehbehinderte zur Unfallgefahr werden (Symbolbild). Foto: © artfocus – stock.adobe.com Die Stadt Münster muss über das Verbot von E-Scootern im „Free-Floating-System“ im Stadtgebiet neu entscheiden. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am 9. Februar im Wege einer einstweiligen Anordnung beschlossen. Antragsteller ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen. “Der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (BSVW) hat mit Unterstützung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) die Stadt Münster verklagt und sich dabei in wichtigen Punkten durchgesetzt”, teilt der DBSV heute mit. In dem Verbandsklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster gehe es um stationslos vermietete E-Roller, die das Straßenbild vieler Städte prägten. Wenn sie – wie in Münster – an jeder beliebigen Stelle des Gehwegs einfach abgestellt werden könnten (“Free-Floating-Modell”), führe das zu einer Unfallgefahr insbesondere auch für blinde und sehbehinderte Menschen. “Folgerichtig kam es auch schon zu zahlreichen Unfällen mit teils schweren Verletzungen bei den Opfern”, berichtet der DBSV. Im jetzt veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichtes sei der Stadt Münster nun aufgegeben worden, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen. “Bisher wurden wir mit dem Verweis auf freiwillige Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber abgespeist”, erläutert die Vorsitzende des BSVW, Swetlana Böhm. “Nun muss die Stadt nachlegen und zwar zügig!” “Jetzt haben wir es schwarz auf weiß”, sagt DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke. “Selbstverpflichtungserklärungen der Betreiber reichen nicht aus, stattdessen brauchen wir Sondernutzungserlaubnisse mit klaren Ansagen, um Gefahren auf Gehwegen abzuwenden. Wir erwarten, dass dieses Signal auch in anderen Kommunen und beim Deutschen Städtetag ankommt.” In der Bezirksgruppe Münster des BSVW, so heißt es weiter, sei die Entscheidung “mit Spannung erwartet” worden. “Ich bin selbst bereits zweimal über E-Roller gestürzt und habe mich beide Male verletzt”, sagt Petra Töns vom Leitungsteam des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung. Sie hoffe, dass sich die Dinge auf Münsters Gehwegen nun bald zum Besseren wenden. Anm. d. Red.: Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster vom 9. Februar 2022 kann laut Mitteilung des Gerichtes innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Der Beschluss soll in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht werden (Az.: 8 L 785/21 – nicht rechtskräftig).
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