Unfallverletzte in der Primärversorgung: Vorbild Durchgangsarztverfahren

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Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) fordert, Unfallverletzte in einem Primärarztsystem von der verpflichtenden Erstvorstellung beim Hausarzt zwingend auszunehmen. Als Vorbild empfiehlt der BDC das Durchgangsarztverfahren.

Der Berufsverband betont, dass für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland bereits seit mehr als 100 Jahren ein bewährtes und erfolgreiches Primärarztsystem existiert: die durchgangsärztliche Versorgung. Darüber hinaus empfiehlt der BDC der Politik, dieses bewährte System für die geplante zielgerichtete Steuerung von Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene als kostendämpfendes Vorbild zu nutzen.

Unfallverletzte beim Hausarzt: „Keinesfalls sachgerecht“

Der BDC hält es für „keinesfalls sachgerecht“, bei dem vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Primärversorgung eine Vorstellungspflicht für Unfallverletzte in der Hausarztpraxis festzuschreiben. Vielmehr sollte allen Versicherten der direkte Zugang zu unfallchirurgischen Fachärztinnen und -ärzten zumindest dann offenstehen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten sei oder eine über die körperliche Untersuchung hinausgehende Diagnostik erforderlich würde. Dies trüge auch dem Umstand Rechnung, dass, insbesondere aus Sicht der Versicherten, häufig nicht unmittelbar erkennbar sei, ob ein Versicherungsfall in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Krankenkasse gehöre.

„Umso wichtiger ist es, dass eine zeitnahe unfallchirurgisch qualifizierte Ersteinschätzung möglich bleibt, deren Ergebnis eine wichtige Grundlage für eine qualitativ hochwertige Behandlung und die Zuordnung zum richtigen Kostenträger für alle Altersstufen darstellt“, erklärte BDC-Präsident Prof. Dietmar Pennig.

Klare Zuweisung entlastet Hausärzte

Eine solche klare Zuweisung diene zugleich einer Entlastung der hausärztlichen Versorgung. „Hausärztinnen und -ärzte sind für die Primär- und Weiterversorgung chronisch kranker, multimorbider und koordinationsbedürftiger Patientinnen und Patienten unverzichtbar und sollten nicht zusätzlich mit Fallkonstellationen belastet werden, für die bereits qualitätsgesicherte und spezialisierte Versorgungsstrukturen bestehen“, betonte Pennig.

Niedergelassene Durchgangsärztinnen und -ärzte sind vertraglich verpflichtet, ihre Praxen für die Akutversorgung von Arbeits- und Schulunfällen offenzuhalten. Darüber hinaus verfügten sie über die hierfür erforderliche sachliche und personelle Ausstattung, so der BDC. Um Doppelstrukturen, unnötige Mehrfachkontakte und Qualitätseinbußen zu vermeiden, sollten diese Versorgungskapazitäten auch weiterhin von gesetzlich versicherten Unfallverletzten direkt genutzt werden können.

Durchgangsarztverfahren als Blaupause für Primärversorgung

„Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Patientinnen und Patienten in der Primärversorgung zielgerichtet, ressourcenschonend und möglichst ohne vermeidbare Fehlsteuerungen in die jeweils geeignete ambulante oder stationäre Versorgungsebene zu lenken“, hob BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe hervor. „Das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung kann dabei als Blaupause für eine erfolgreiche Umsetzung der Patientensteuerung dienen, indem es leichte Verletzungen in der hausärztlichen Versorgung belässt und gravierende Verletzungen direkt in die Facharztebene steuert.“

Zu den Forderungen des BDC gibt es auch ein Positionspapier, das der Verband gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU), des Bundesverbands der Durchgangsärzte (BDD) sowie des Berufsverbands Niedergelassener Chirurgen (BNC) verfasst hat. Darin schlagen die Verbände auch vor, dass eine digitale Ersteinschätzung das Steuerungskriterium einer Arbeitsunfähigkeit für mehr als einen Tag sicherstellen könnte.