Unterfinanzierung Sozialmedizinischer Nachsorge bedroht Kinder- und Jugendgesundheit

Durch das Fehlen einer qualitätsgesicherten Anschlussversorgung verlängert sich der Klinikaufenthalt kranker Kinder oft unnötig. (Foto: © Halfpoint – stock.adobe.com)

Das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit, ein Zusammenschluss der kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Verbände, von Elternverbänden sowie der Kinderkrankenpflege, fordert von den Kostenträgern, den gesetzlichen Anspruch chronisch kranker Kinder auf Sozialmedizinische Nachsorge (SMN) als Pflichtleistung an jedem Ort zu gewährleisten.

Zur Absicherung der Behandlungsergebnisse bei schwerstkranken Kindern und Jugendlichen ist die Sozialmedizinische Nachsorge (SMN) im Anschluss an einen Klinikaufenthalt unerlässlich. Dennoch verweigerten sich in Berlin und Brandenburg die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einer auskömmlichen Finanzierung, sodass betroffene Kinder inzwischen nicht mehr entlassen werden können und andere lange auf ein Bett in der Klinik warten müssen, kritisiert das Bündnis. Dabei sei die GKV unter den in Paragraph 43(2) SGB V geregelten Voraussetzungen verpflichtet, ihren Mitgliedern SMN anzubieten.

In einer Stellungnahme erläutert das Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. (Bündnis KJG) auf Basis konkreter Zahlen, dass sich die Entlassung der Kinder bis zu 20 Tage vorziehen lässt, wenn eine qualitätsgesicherte Anschlussversorgung gewährleistet ist. Dabei sichere die SMN die Erfolge der stationären Versorgung, koordiniere die verordnete Therapie und motiviere Patientenfamilien, die Behandlung in der nachstationären Phase entsprechend den verordneten Maßnahmen umzusetzen, erklärt das Bündnis. Unnötige, rasche Wiederaufnahmen würden damit weitgehend vermieden.

„Konkret in Zahlen bedeutet dies bei einem Tagessatz von 1000 Euro und einer durchschnittlichen Verkürzung der Liegedauer von zehn Tagen für den Raum Berlin/Brandenburg mit rund 700 Nachsorgeeinheiten pro Jahr Einsparungen in Höhe von circa  7.000.000 Euro. Bei einem flächendeckenden Einsatz von SMN in ganz Deutschland ließe sich bei im Durschnitt 10.000 betreuten Kinder ein Einsparpotenzial von insgesamt 100 Millionen Euro für die Kostenträger generieren“, rechnet das Bündnis vor.

Allerdings könnten gerade in Flächenländern viele Kliniken auf das Angebot der SMN nicht zurückgreifen, da diese im Rahmen der gesetzlichen Regelleistung nicht kostendeckend darstellbar seien. „Dabei können wir in vielen Kliniken wegen des Mangels an Pflegpersonals ohnehin nur 70 bis 80 Prozent der Betten belegen“, erklärte Prof. Ursula Felderhoff-Müser, Direktorin der Klinik für Kinderheilkunde am Universitätsklinkum Essen und Vorstandsvorsitzende des Bündnis KJG. „Eine effektive Nachsorge könnte hier die Dauer stationärer Klinikaufenthalte deutlich verkürzen, um dringend benötige Aufnahmekapazitäten zu schaffen. Außerdem profitiert die Versichertengemeinschaft von kürzeren Aufenthalten, vermeidbaren Wiederaufnahmen.“

Das Bündnis KJG betrachte die SMN daher als integralen Baustein in der Versorgungskette und damit als unverzichtbaren Beitrag in einer patientenzentrierten sektorübergreifenden Versorgung chronisch Erkrankter beim Übergang von stationärer zur gesicherten ambulanten Behandlung. Eine unzureichende Vergütung dürfe die Versorgung mit SMN nicht gefährden. „Von den Kostenträgern muss daher sichergestellt werden, dass der gesetzliche Anspruch chronisch kranker Kinder bzw. von Kindern mit besonderen Bedarfen auf SMN beim Übergang von der stationären Behandlung in die häusliche Versorgung als Pflichtleistung an jedem Ort gewährleistet werden kann“, forderte das Bündnis.