Unzumutbare Fristen schränken fachliche Einflussnahme von Gesetzgebungsprozessen signifikant ein14. Dezember 2022 Foto: © SimpLine – stock.adobe.com Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) kritisiert stellvertretend und im Einklang mit den organisierten Fachverbänden für Frauengesundheit in Deutschland die wiederholt auftretenden unzumutbaren Fristen im Rahmen von gesundheitspolitischen Verbändeanhörungen. Um die fachliche Expertise im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, werden die 182 in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) organisierten wissenschaftlichen Fachverbände regelmäßig im Rahmen von Verbändeanhörungen zur Abgabe von Stellungnahmen eingeladen. Hierbei sorgen die extrem kurzen Fristen von nicht selten weniger als 48 Stunden für außerordentlichen Unmut unter den Medizinerinnen und Medizinern. So zuletzt geschehen im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (3. ÄndVO PpUGV). Das Papier wurde mit einer Frist von nur einem Tag vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an die betroffenen Fachgesellschaften übermittelt. „Um uns adäquat mit unserer fachlichen Expertise in einen Gesetzgebungsprozess einbringen zu können, benötigen wir ausreichend Zeit, um einen internen fachlichen Abstimmungsprozess im Sinne der uns anvertrauten Patientinnen erfolgreich abschließen zu können. Die aktuell vorgegebenen Fristen sind eine reine Farce!“ Prof. Barbara Schmalfeldt, DGGG-Präsidentin. Zum Hintergrund: Stellungnahmen werden in den meisten Fällen von ausgewiesenen Fachvertretern und Fachvertreterinnen im Ehrenamt neben der zeitintensiven ärztlichen Tätigkeit und entsprechenden weiteren Verpflichtungen erarbeitet. Häufig sind die Autoren in leitenden Funktionen und einen verdichteten Arbeitsalltag eingebunden. Die regelmäßig extrem kurzen Fristen des BMG sind vor diesem Hintergrund nicht weniger als eine Zumutung und verhindern die fachliche Kontrolle von Gesetzgebungsprozessen. Die Patientensicherheit wird gefährdet und die organisatorischen Prozesse in medizinischen Einrichtungen massiv eingeschränkt. Die AWMF hat das Bundesgesundheitsministerium in der Vergangenheit mehrmals für das Gebaren seiner Referatsleitungen gerügt und die Ernsthaftigkeit der Verbändeanhörungen infrage gestellt. Die Rüge wird vom DGGG-Vorstand vollumfänglich unterstützt. Dass die Stellungnahmen mittlerweile auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht werden, gleicht einem Bärendienst. Transparenz im Sinne von fachlich geführtem Austausch zu einem Verfahren muss von vornherein gewährleistet sein.
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